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Die Eisenbahnbau- und Betriebsordnung muss nicht unbedingt verändert werden, um die Sicherheit im Eisenbahnverkehr zu erhöhen. Dies wurde am Mittwoch, 16. März 2016, bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur deutlich. Dabei ging es um einen Antrag der Fraktion Die Linke (18/5406), in dem die Abgeordneten die Bundesregierung auffordern, Paragraf 7 Absatz 2 der Eisenbahnbau- und Betriebsordnung so zu ändern, dass die Längsneigung von Bahnhofsgleisen bei Neubauten im Regelfall 0,5 Promille nicht überschreitet. Höchstens sollen 2,5 Promille erlaubt sein. Deshalb sollten Bahnhöfe im Normalfall völlig eben gebaut werden, um ein selbständiges Wegrollen von Zügen zu verhindern. Dies gelte auch für den im Bau befindlichen Tiefbahnhof "Stuttgart 21.
Prof. Dr. Wolfgang Fengler von der Technischen Universität Dresden sah in der Anhörung keinen Regelbedarf für eine weitere Beschränkung der Bahnhofslängsneigung. Der dadurch erzielbare Sicherheitsgewinn stehe in keinem angemessenen Verhältnis zu den Aufwendungen, die nötig wären, um bei einem Neubau einer Bahnanlage an einer Bestandsstrecke oder bei einem umfassenden Umbau die Gleislängsneigung abzuflachen.
Er sprach sich jedoch dafür aus, dass die Längsneigung von Gleisen an Fahrgastbahnsteigen 2,5 Promille nicht überschreiten dürfe, wenn dort regelmäßig Fahrzeuge angehängt oder abgekuppelt werden sollen.
Auch Frank Sennhenn von der Deutsche Bahn Netz AG riet "dringend" von einer Änderung der Eisenbahnbauordnung ab, da dies auch Einfluss auf den Bestand bestehender Bahnanlagen hätte. Dies hätte erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen für den Bund, heißt es in seiner schriftlichen Stellungnahme.
Prof. Dr. Jürgen Siegmann von der Technischen Universität Berlin hielt es grundsätzlich "für wünschenswert", alle Haltegleise in Bahnhöfen eben anzulegen, weil damit die Bequemlichkeit des Ein- und Ausstiegs erhöht und die Sicherheit gegen wegrollen der Fahrzeuge erhöht würde.
Allerdings müssten auch die jeweiligen Randbedingungen beim Bau der Gleisanlagen beachtet werden. Ein höherer Wert müsse ausführlich begründet werden, und es müsse sicher sein, dass mindestens die gleiche Sicherheit eingehalten werde wie bei der Einhaltung des Grenzwerts.
Prof. Dr. Markus Hecht von der Technischen Universität Berlin wies darauf hin, dass in Bahnhöfen, in denen die Schienen beziehungsweise Bahnsteige eine starke Neigung aufweisen, das Trennen und Vereinigen von Zugteilen "unmöglich" sei. Weiter gebe es für mobilitätseingeschränkte Personen an Bahnhöfen mit großer Bahnsteigneigung erhebliche Probleme.
Dr. Christoph Engelhardt von WikiReal.org sprach sich für eine strikt horizontale Auslegung von Bahnhofsanlagen aus. Den zwischenzeitlich genehmigten "exorbitant hohen" Gefällewerten von 15,14 Promille bei Stuttgart 21 und für Ingolstadt Nord mit bis zu 20 Promille mangele es an den Nachweisen gleicher Sicherheit, heißt es in seiner Stellungnahme.
Die dazu geführten Argumentationen seien lückenhaft, vorgeschlagene Maßnahmen praktisch unwirksam. Derartige Neigungswerte seien schon angesichts grundlegender Betrachtungen der physikalischen und technischen Limitierungen unvertretbar. (mik/16.03.2016)