Navigationspfad: Startseite > Dokumente > Web- und Textarchiv > 2013
Mit gestrafften und leicht verständlichen Fragebögen soll es künftig für ehrenamtliche Musikvereine und Chöre leichter zu erkennen sein, ob sie einer Abgabepflicht an die Künstlersozialkasse (KSK) unterliegen. Das sagte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Hans-Joachim Fuchtel (CDU), am Montag, 11. März 2013, während einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses unter Vorsitz von Kersten Steinke (Die Linke). Der von seinem Ministerium erarbeitete Fragebogen sei getestet worden und bei den Betroffenen gut angekommen, sagte Fuchtel. Es sei nun leichter zu erkennen, ab welcher Größenordnung sich ein Verein um eine eventuelle Abgabepflicht Gedanken machen muss.
Eine völlige Herausnahme der Vereine aus der Abgabepflicht sei nicht möglich, machte der Staatssekretär deutlich und erinnerte an den Sinn der KSK-Abgabe. Damit nämlich solle die Arbeitgeberabgabe für Künstler ersetzt werden, die somit nur einen geringeren Teil der Rentenversicherungsbeiträge leisten müssten. "Wenn sich manche der Abgabepflicht entziehen, wird es für andere dünner", sagte Fuchtel.
Grundlage der Sitzung war eine Petition mit der Forderung, weitreichende Ausnahmen zur Befreiung von Musikvereinen von der KSK-Abgabepflicht für die Ausbildung des eigenen Nachwuchses gesetzlich zu regeln. Petent Andreas Horber verwies vor dem Ausschuss darauf, dass besonders Musikvereine im ländlichen Raum, wo keine öffentlichen oder privaten Musikschulen bei der Ausbildung des vereinseigenen Nachwuchses behilflich sein können, von der KSK-Abgabepflicht betroffen seien.
Darüber hinaus würden Vereine benachteiligt, die sich aktiv gegen die rückläufige Auseinandersetzung von Kindern und Jugendlichen mit Musik im häuslichen Alltag und im schulischen Bereich stemmen. Diese Vereine, so Petent Horber, übernähmen eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe und trügen maßgeblich zur sozialen Integration von Kindern und Jugendlichen bei.
Die intensive Auseinandersetzung mit der KSK-Abgabepflicht durch hauptamtliche Verbandsgeschäftsführer und Juristen zeige, dass es ehrenamtlichen Vereinsvorständen nicht möglich sei, eine Einschätzung über eine Abgabepflicht des eigenen Vereins zu treffen, urteilte Horber, der im Bayerischen Musikrat Leiter des Referats Laienmusik ist.
Die Gefahr, die Ehrenamtlichen mit Bürokratie zu überlasten, erkannte auch Staatssekretär Fuchtel. Er verwies daher auf die Möglichkeit der Ausgleichsvereinbarungen. Diese einmalige jährliche Zahlung von 1,60 Euro pro Schüler entbinde von jeglicher Bürokratie, sagte Fuchtel.
Petent Horber zog dies in Zweifel. Es gebe schließlich eine rückwirkende fünfjährige Nachweispflicht, sagte er. Zudem sie auch der geringfügig erscheinende Betrag von den Musikvereinen zusätzlich aufzubringen, da insbesondere in ländlichen Regionen die Schüler nicht besonders zahlungskräftig seien.
Auf das von Staatssekretär Fuchtel angesprochene "0,2 Promille-Verhältnis" von 13.500 Musikvereinen insgesamt zu den 20 Vereinen, die sich derzeit im Rechtsstreit mit KSK und Rentenversicherung befänden, sagte Horber: "Dann sind diese Vereine wohl alle in Bayern."
Seinem Verband seien nämlich allein schon 20 Verfahren bekannt. Es sei allerdings auch so, dass man in der Tat die Vereine zum Klagewege ermutige und sie dabei auch unterstütze, sagte der Petent, der nochmals für die Unterstützung des Ehrenamtes "nicht nur in Sonntagsreden" plädierte. (hau/11.03.2013)