Navigationspfad: Startseite > Dokumente > Web- und Textarchiv > Textarchiv
Der Bundesrat will die Unterbringung von Flüchtlingen erleichtern und den Bau von Flüchtlingsheimen auch in Gewerbegebieten zugelassen. Über einen entsprechenden Gesetzentwurf der Länderkammer (18/2752) stimmt der Bundestag am Donnerstag, 6. November 2014, im Anschluss an die um ab 17.25 Uhr beginnende 45-minütige Debatte ab. Dazu liegen eine Beschlussempfehlung des Bauausschusses (18/3070) sowie Entschließungsanträge der Linken (18/3075) und der Grünen (18/3076) vor.
Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Um schneller Unterkünfte für die hohe Zahl von Flüchtlingen bereitstellen zu können, schlägt der Bundesrat vor, das Bauplanungsrecht durch ein Maßnahmengesetz zeitlich befristet zu ändern. Der Bau von Flüchtlingsheimen soll dann etwa auch auf Flächen möglich sein, die „in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang mit einem bebauten Ortsteil innerhalb eines Siedlungsgebietes“ liegen. Außerdem sollen Gemeinschaftsunterkünfte ausnahmsweise auch in Gewerbegebieten eingerichtet werden können.
In der Begründung heißt es, die Bereitstellung von Unterkünften für Flüchtlinge und Asylbewerber stelle in Ballungszentren mit ohnehin angespanntem Wohnungsmarkt ein großes Problem dar. Flächen, die zur Versorgung breiter Schichten der Bevölkerung mit Wohnraum für den Wohnungsbau benötigt würden, stünden im Regelfall nicht zur Verfügung. Die zeitnahe Nutzung anderer Flächen scheitere aber vielfach an planungsrechtlichen Vorschriften. Vor diesem Hintergrund seien gesetzgeberische Maßnahmen „dringend geboten“.
Die Bundesregierung unterstützt die Initiative des Bundesrates ausdrücklich, schlägt jedoch einige Änderungen vor. So lehnt sie es ab, parallel zum Baurecht ein zusätzliches Maßnahmengesetz zu verabschieden. Ziel müsse es sein, eine bundesweit geltende Regelung zu schaffen, betonte Bundesbauministerin Dr. Barbara Hendricks (SPD) am 15. Oktober 2014 in der Fragestunde des Bundestages. Dafür müsse das Baurecht teilweise zeitlich befristet geändert werden.
„Insgesamt sollen Kommunen von bestimmten Festsetzungen des Bebauungsplanes abweichen können, um die Flüchtlingsunterbringung unkomplizierter zu ermöglichen“, sagte die Ministerin. So könnten auch Büro- und Geschäftsgebäude als Unterkünfte dienen und Flächen, die an einen bebauten Ortsteil anschließen, genutzt werden.
Hendricks betonte, es sei ausdrücklich vorgesehen, die Flüchtlingsunterkünfte künftig bei der Aufstellung von Bebauungsplänen zu berücksichtigen und klarzustellen, dass die Unterbringung von Flüchtlingen zu den Belangen des Allgemeinwohls gehöre. „Das macht die Unterbringung vor Ort tatsächlich leichter und sorgt dafür, dass die Klagemöglichkeiten, die Anwohner sonst hätten, eingeschränkt werden“, sagte die Ministerin.
Ein parallel zum Baugesetzbuch bestehendes Maßnahmengesetz würde die Planungs- und Genehmigungspraxis eher erschweren und zu Rechtsunsicherheit bei der Anwendung geltender bauplanungsrechtlicher Regelungen führen, argumentierte sie. Die Neuregelungen sollten außerdem bundesweit gelten, betont die Bundesregierung. Befristungen sollten nicht bei solchen Regelungen vorgesehen werden, die im Wesentlichen klarstellender Natur sind. (joh/che/29.10.2014)