Navigationspfad: Startseite > Dokumente > Web- und Textarchiv > Textarchiv
Die Bundeswehr soll sich nach dem Willen der Bundesregierung ein weiteres Jahr an der internationalen Ausbildungsmission im Nordirak beteiligen. Bis zu 150 Soldaten will sie 2016 in die Region Kurdistan-Irak entsenden, um dort die regionalen Sicherheitskräfte auszubilden. Bisher sah das Mandat eine Obergrenze von hundert Soldaten vor. Über einen entsprechenden Antrag der Bundesregierung (18/7207) stimmt der Bundestag, am Donnerstag, 28. Januar 2016, auf der Basis der Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses (18/7367) namentlich ab. Die auf 45 Minuten angesetzt Debatte soll um 13.05 Uhr beginnen.
Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Der Einsatz ist Teil der internationalen Anstrengungen gegen die Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS). Wie schon im vergangenen Jahr sollen die Soldaten militärische Ausbildungslehrgänge für die kurdischen Sicherheitskräfte („Peschmerga“) und die irakischen Sicherheitskräfte durchführen.
Zeitlich begrenzt und in Rotation mit internationalen Partnern sollen sie auch die Koordinierungsverantwortung für den internationalen Einsatz übernehmen. Das Einsatzgebiet liegt schwerpunktmäßig im Raum Erbil, der Hauptstadt der kurdischen Autonomiegebiete.
Ausdrücklich weist die Bundesregierung in ihrem Antrag darauf hin, dass die Ausbildungsunterstützung „auf Bitten und im Einverständnis mit der irakischen Regierung sowie der Regierung der Region Kurdistan-Irak“ geleistet werde. Zu den Gründen für die Aufstockung des Kontingents sagte Bundesverteidigungsministerin Dr. Ursula von der Leyen (CDU) in der ersten Lesung des Antrags am 14. Januar, die Bundesregierung wolle den bisherigen Erfolg des Einsatzes fortsetzen und verstetigen.
Seit der Bundestag vor einem Jahr erstmals das Mandat für die Mission erteilt habe, seien im Nordirak und auch in Deutschland mehr als 6.000 heimische Kräfte ausgebildet worden. Nun solle die Ausbildung um ABC-Fähigkeiten, also den Umgang mit atomaren, biologischen und chemischen Kampfstoffen, erweitert werden, außerdem um Fähigkeiten im Sanitätsdienst und in der Logistik.
In ihrem Antrag schreibt die Bundesregierung außerdem, die Sicherheitslage im Irak sei nach wie vor durch „anhaltende Gefechtshandlungen, Terroranschläge und große Flüchtlingsbewegungen“ geprägt. Jedoch habe der Vormarsch des IS seit Beginn der internationalen Bemühungen aufgehalten werden können. Vor allem im Norden des Irak sei es den kurdischen Peschmerga und den irakischen Streitkräften mit Unterstützung der internationalen Allianz gelungen, den IS überwiegend in die Defensive zu zwingen.
Die militärischen Unterstützungsmaßnahmen blieben eingebettet in einen ganzheitlichen politischen Ansatz, versichert die Bundesregierung. Sie werde weiterhin Stabilisierungshilfe und Entwicklungszusammenarbeit leisten, um syrische Flüchtlinge, irakische Binnenflüchtlinge und die Bevölkerung in den aufnehmenden Gemeinden im Irak zu unterstützen. Darüber hinaus engagiere sich die Bundesregierung zur Versorgung der Binnenvertriebenen und syrischen Flüchtlinge im Irak umfangreich im Rahmen humanitärer Hilfe.
Die Koalition verweist zudem darauf, dass Deutschland bereits seit 2014 materielle Ausrüstungshilfe an die Regierung der Region Kurdistan-Irak und die irakische Zentralregierung leistet. Seit September 2014 seien mehr als 1.800 Tonnen Waffen, Munition und Ausrüstung an die Peschmerga und die irakische Regierung mit einem Gesamtwert von ungefähr 70 Millionen Euro geliefert worden.
Abgestimmt wird auch über einen Entschließungsantrag der Grünen (18/7377), in dem die Bundesregierung unter anderem aufgefordert wird, sich für die dauerhafte Einbindung des Handelns der einzelnen internationalen Akteure in einen von den Vereinten Nationen geführten Einsatz einzusetzen. (joh/27.01.2016)