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Neues Binnenschifffahrtsabkommen

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf- 14.03.2016

Berlin: (hib/PST) Die Bundesregierung hat dem Bundestag ein internationales Abkommen zur Haftungsbeschränkung in der Binnenschifffahrt zur Ratifizierung vorgelegt und dazu einen Gesetzentwurf (18/7822) eingebracht. Das "Straßburger Übereinkommen vom 27. September 2012 über die Beschränkung der Haftung in der Binnenschifffahrt (CLNI 2012)" soll das CLNI 1988 ablösen, das derzeit für Luxemburg, die Niederlande, die Schweiz und Deutschland in Kraft ist, und weitere Staaten einbeziehen. Die Bestimmungen der CLNI 2012 sollen mit einem gesonderten Gesetz in nationales Recht übertragen werden.