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Inneres/Gesetzentwurf- 16.03.2016
Berlin: (hib/STO) Die Umverteilung eines Wahlkreises von Thüringen nach Bayern und Neueinteilungen von Wahlkreisen in sieben Bundesländern sieht ein gemeinsamer Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen (18/7873) vor, der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Danach soll sich zur Wahl des nächsten Bundestages die Zahl der Wahlkreise in Bayern aufgrund eines stetigen Bevölkerungszuwachses um einen auf 46 erhöhen. Dazu soll ein neuer Wahlkreis "Starnberg - Landsberg am Lech" gebildet werden, und zwar aus den Landkreisen Starnberg und Landsberg am Lech sowie der Großen Kreisstadt Germering.
Zugleich soll in Thüringen die Zahl der Wahlkreise angesichts einer rückläufigen Bevölkerungsentwicklung um einen auf dann acht reduziert werden. Vorgesehen ist dem Gesetzentwurf zufolge, den bisherigen Wahlkreis "Gera - Jena - Saale-Holzland-Kreis" aufzulösen. Von den geplanten Neueinteilungen von Wahlkreisen sind auch Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz betroffen.