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Finanzen/Gesetzentwurf- 17.03.2016
Berlin: (hib/HLE) Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sollen für ihre Forschungsausgaben einen "Forschungsbonus" in Höhe von 15 Prozent ihrer Aufwendungen für Forschung und Entwicklung erhalten. Dieser Forschungsbonus solle in Form einer Steuerermäßigung gewährt werden, schreibt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Gesetzentwurf (18/78723), der an diesem Freitag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages steht. Der Forschungsbonus soll allen Unternehmen bis 249 Mitarbeitern gewährt werden können und zusätzlich zu bestehenden Projektförderungen eingeführt werden. Die Steuermindereinnahmen durch den neuen Bonus werden von der Fraktion mit 770 Millionen Euro angegeben.
Nach Ansicht der Fraktion erreicht die bisherige Innovationsförderung die kleinen und mittleren Unternehmen nur unzureichend. Über 60 Prozent der kontinuierlich forschenden KMU würden von der öffentlichen Förderung nicht erreicht. Außerdem wirke der bürokratische Aufwand abschreckend. Eine enormes Innovationspotenzial liege brach. "Kleine und mittlere Unternehmen brauchen einen stärkeren Anreiz, neue Produkte und Verfahren zu entwickeln und Zukunftsbereiche zu erschließen. Diese Unternehmen sind das Rückgrat der deutschen Wirtschaft", begründen die Abgeordneten ihren Vorstoß. Verwiesen wird auch darauf, dass der Anteil der Forschungs- und Entwicklungsausgaben am deutschen Bruttoinlandsprodukt (BIP) mit knapp drei Prozent viel zu niedrig sei. Als Zielmarke müssten 3,5 Prozent angestrebt werden.