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Jan van Aken, Die Linke 

Biologe

Wahlkreis 019 Hamburg-Altona
Gewählt über Landesliste  Hamburg

Geboren am 1. Mai 1961 in Reinbek.

Bis Anfang 2009 als Gentechnik-Experte bei Greenpeace International; 2004 bis 2006 Biowaffeninspektor bei den Vereinten Nationen; 2003 Gründung der Forschungsstelle Biowaffen an der Universität Hamburg; 1999 Gründung des Sunshine Project zur Ächtung biologischer Waffen; 1997 bis 1998 Campaigner bei Greenpeace Deutschland; 1995 bis 1997 Forschung an der Universität Hamburg zu den Risiken gentechnisch veränderter Pflanzen; seit 1980 aktiv in den sozialen Bewegungen in Hamburg; von der Anti-AKW-Bewegung bis zum Widerstand gegen die Gentechnik.

Seit 2009 Mitglied des Deutschen Bundestages; 2009 bis 2011 stellvertretender Vorsitzender der Fraktion Die Linke.

 


Kontakt

Jan van Aken, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person


Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag

Ordentliches Mitglied

  • Gremium nach § 23c Absatz 8 des Zollfahndungsdienstgesetzes
  • Auswärtiger Ausschuss

Stellvertretendes Mitglied

  • Verteidigungsausschuss
  • Unterausschuss für Zivile Krisenprävention, Konfliktbearbeitung und vernetztes Handeln
  • Unterausschuss "Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung"


Veröffentlichungspflichtige Angaben

Individuelle Erläuterungen zu den veröffentlichungspflichtigen Angaben befinden sich auf der Homepage von Jan van Aken


Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

Homöopathie-Stiftung Dr. Marion Meyenburg, Hamburg,

Mitglied des Vorstandes, ehrenamtlich

IPPNW-Deutschland e.V., Berlin,

Mitglied des wissenschaftlichen Beirates, ehrenamtlich

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.