Bildwortmarke des Deutschen Bundestages

Peter Altmaier, CDU/CSU 

Chef des Bundeskanzleramtes und Bundesminister für besondere Aufgaben, Jurist

Wahlkreis 297 Saarlouis
Direkt gewählt in  Saarland

Geboren am 18. Juni 1958 in Ensdorf, Saar; katholisch.

1978 Abitur, danach Grundwehrdienst; 1980 bis 1985 Studium der Rechtswissenschaft an der Universität des Saarlandes in Saarbrücken; 1985 erstes und 1988 zweites juristisches Staatsexamen; 1985/86 Aufbaustudium "Europäische Integration", Zertifikat über Europäische Studien.

1985 bis 1987 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Staats- und Völkerrecht an der Universität des Saarlandes; 1988 bis 1990 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Europa-Institut der Universität des Saarlandes; seit 1990 Beamter der Europäischen Kommission, dabei von 1993 bis 1994 Generalsekretär der EG-Verwaltungskommission für die soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer; seit 1994 beurlaubt.

1974 Eintritt in die Junge Union, 1976 Eintritt in die CDU; 1988 bis 1990 Landesvorsitzender der Jungen Union Saar; 2000 bis 2008 Kreisvorsitzender der CDU Saarlouis; seit 2008 stellvertretender Landesvorsitzender der CDU Saar; 2006 bis 2010 Präsident der Europa-Union Deutschland, seitdem Ehrenpräsident.

Mitglied des Bundestages seit 1994; 2004 bis 2005 Justiziar der CDU/CSU-Bundestagsfraktion; November 2005 bis Oktober 2009 Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Innern; 27. Oktober 2009 bis 22. Mai 2012 erster Parlamentarischer Geschäftsführer; Mai 2012 bis Dezember 2013 Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, seit 2013 Chef des Bundeskanzleramtes und Bundesminister für besondere Aufgaben.


Kontakt

Peter Altmaier, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person




Veröffentlichungspflichtige Angaben

Individuelle Erläuterungen zu den veröffentlichungspflichtigen Angaben befinden sich auf der Homepage von Peter Altmaier


Keine veröffentlichungspflichtigen Angaben.

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.