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Annalena Baerbock, Bündnis 90/Die Grünen 

Politikwissenschaftlerin

Wahlkreis 061 Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II
Gewählt über Landesliste  Brandenburg

Geboren am 15. Dezember 1980 in Hannover; evangelisch-lutherisch; verheiratet; zwei Kinder.

Doktorandin im Völkerrecht, Freie Universität Berlin; 2004 bis 2005 Master of Public International Law, London School of Economics (LSE); 2000 bis 2004 Politik- und Jurastudium, Universität Hamburg.

2009 bis 2013 Landesvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen, Brandenburg; 2008 bis 2009 Referentin für Außen- und Sicherheitspolitik, Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen; 2005 bis 2008 Büroleiterin der Europaabgeordneten Elisabeth Schroedter; 2005 Trainee British Institute of Comparative and Public International Law.

Amnesty International, UNHCR, BUND, German Marshall Fund, Europa/Transatlantik-Beirat der Heinrich-Böll-Stiftung, Soziale Stadt Potsdam e.V., Mittlere Havel e.V., Solarverein Potsdam e.V..

Von 2012 bis 2015 Mitglied im Parteirat von Bündnis 90/Die Grünen; 2008 bis 2013 Sprecherin der Bundesarbeitsgemeinschaft Europa von Bündnis 90/Die Grünen; 2009 bis 2012 Mitglied im Vorstand der Europäischen Grünen Partei; seit 2005 Mitglied von Bündnis 90/Die Grünen.


Kontakt

Annalena Baerbock, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person


Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag

Ordentliches Mitglied

  • Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union
  • Ausschuss für Wirtschaft und Energie

Stellvertretendes Mitglied

  • Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Mitgliedschaften in Sonstigen Gremien

Stellvertretendes Mitglied

  • Parlamentarische Versammlung des Europarates

Veröffentlichungspflichtige Angaben


Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag

Bündnis90/Die Grünen Brandenburg, Potsdam,

Landesvorsitzende

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

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