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Karin Binder, Die Linke 

Handelsfachwirtin

Wahlkreis 271 Karlsruhe-Stadt
Gewählt über Landesliste  Baden-Württemberg

Geboren am 28. August 1957 in Stuttgart; konfessionslos; Lebensgemeinschaft.

Mittlere Reife; Kaufmännische Ausbildung; Abendstudium; Abschluss als Handelsfachwirtin IHK; 1977 bis 2003 Sachbearbeiterin u. a. in Vertrieb, Allgemeine Verwaltung, Einkauf, DV-Organisation, Grundstücksverwaltung; 1987 bis 2000 Betriebsrätin und Betriebsratsvorsitzende; 2003 bis 2005 hauptamtliche Gewerkschaftssekretärin.

Seit 1976 Mitglied der Gewerkschaft ver.di (ehem. HBV) dort in verschiedenen Funktionen im Orts-, Bezirks- und Fachgruppenvorstand sowie in der Tarifkommission tätig, auch Mitglied der Gewerkschaft NGG, der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der AntifaschistInnen (VVN-BdA), der Deutschen Friedensgesellschaft/Vereinigte Kriegsdienstgegnerinnen (DFG-VK), bei Amnesty International, Greenpeace, im BUND, im Bürgerverein Karlsruhe-Südstadt, der Aids-Hilfe, im Mieterverein und  Fördermitglied der Linksjugend ['solid].

Seit 2005 Mitglied in ehemals WASG und Linkspartei (seit 16. Juni 2007 Die Linke); von 1975 bis 1998 Mitglied der SPD in Funktionen auf Orts-, Kreis- und Landesebene sowie im Landesvorstand der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA); 1990 bis 1992 Stadträtin in Stuttgart; 2000 bis 2003 Sprecherin des Konstanzer Netzwerks gegen Rechts, Mitglied des Bundestages seit 2005; bis November 2009 Sprecherin für Verbraucherpolitik der Fraktion Die Linke; bis September 2013 Parlamentarische Geschäftsführerin.


Kontakt

Karin Binder, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person


Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag

Ordentliches Mitglied

  • Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft
  • Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz


Veröffentlichungspflichtige Angaben

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Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.