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Xaver Jung, CDU/CSU 

Gymnasiallehrer

Wahlkreis 210 Kaiserslautern
Gewählt über Landesliste  Rheinland-Pfalz

Geboren am 23. März 1962 in Kusel; römisch-katholisch; verheiratet, zwei Kinder.

1981 Abitur am staatlichen Gymnasium Kusel. Studium der Politischen Wissenschaften an der Universität Heidelberg; Schulmusikstudium an der Musikhochschule Heidelberg-Mannheim.

Studienreferendar in Trier, Planstelle am Bertha von Suttner-Gymnasium Andernach, anschließend am Hohenstauffen-Gymnasium Kaiserslautern, zuletzt am staatlichen Gymnasium Kusel.

Von 1984 bis 2015 im Ortsgemeinderat Rammelsbach; von 2004 bis 2015 Bürgermeister der Ortsgemeinde Rammelsbach; seit 2004 Beigeordneter der VG-Altenglan; von 2004 bis 2015 Vorsitzender der CDU-Kreistagsfraktion in Kusel.

Vorsitzender des TV Rammelsbach.


Kontakt

Xaver Jung, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person


Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag

Ordentliches Mitglied

  • Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung

Stellvertretendes Mitglied

  • Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur


Veröffentlichungspflichtige Angaben


  Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag

  Land Rheinland-Pfalz, Mainz,

  Oberstudienrat

  Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

  Landkreis Kusel, Kusel,

  Mitglied des Kreistages

  Fraktionsvorsitzender (bis Juli 2014)

  Verbandsgemeinde Altenglan, Altenglan

  Beigeordneter, ehrenamtlich

  Ortsbürgermeister der Gemeinde Rammelsbach (bis 06.07.2014), monatlich, Stufe 1

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.