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Dr. Tim Ostermann, CDU/CSU 

Rechtsanwalt

Wahlkreis 133 Herford - Minden-Lübbecke II
Gewählt über Landesliste  Nordrhein-Westfalen

Geboren am 16. Juni 1979 in Bünde; evangelisch-lutherisch; verheiratet; zwei Kinder.

Städtisches Gymnasium Löhne, Abitur 1998; Grundwehrdienst 1998 bis 1999; Studium der Rechtswissenschaft, Universität Bielefeld, 1. Staatsexamen; Referendariat im Bezirk des OLG Hamm, 2. Staatsexamen; Promotion zum Dr. jur. an der Universität Bielefeld.

Rechtsanwalt seit 2008.

   

1993 bis 2014 Mitglied der Jungen Union, seit 1995 Mitglied der CDU; seit 2002 Mitglied des Rates der Stadt Löhne (2009 bis 2013 Vorsitzender der CDU-Ratsfraktion); seit 2012 Vorsitzender des CDU-Kreisverbandes Herford.


Kontakt

Dr. Tim Ostermann, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person


Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag

Ordentliches Mitglied

  • Innenausschuss

Stellvertretendes Mitglied

  • 1. Untersuchungsausschuss ("NSA")
  • Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur
  • Verteidigungsausschuss


Veröffentlichungspflichtige Angaben


Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag


Rechtsanwaltskanzlei Breit, Herford,

Rechtsanwalt


Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat


Rechtsanwalt, Herford, jährlich, Stufe 4


Funktionen in Unternehmen


AQUA MAGICA Bad Oeynhausen & Löhne GmbH, Löhne,

Mitglied der Gesellschafterversammlung, ehrenamtlich (bis 31.05.2014)


Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts


Freie Universität Berlin

Forschungsforum Öffentliche Sicherheit, Berlin,

Mitglied des Steuerungskreises, ehrenamtlich


Sparkassenzweckverband im Kreis Herford, Herford,

Mitglied der Verbandsversammlung, ehrenamtlich (bis 03.07.2014)


Stadt Löhne, Löhne,

Mitglied des Stadtrates, ehrenamtlich


Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen


Zukunftsforum Öffentliche Sicherheit e.V., Berlin,

Mitglied des Beirates, ehrenamtlich

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.