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Christoph Strässer, SPD 

Rechtsanwalt

Wahlkreis 129 Münster
Gewählt über Landesliste  Nordrhein-Westfalen

Geboren am 12. Juni 1949 in Velbert, verheiratet.

1967 Abitur, Wehrdienst bis 1969, 1969 bis 1974 Studium der Rechtswissenschaft in Bochum und Münster, Referendariat.

Seit 1982 Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuer- und Verwaltungsrecht, Niederlassungen in Münster (Nordrhein-Westfalen) und Wittenberg (Sachsen-Anhalt).

Mitglied bei AWO, Humanistische Union, DFG/VK, ATTAC, beim SC Preußen Münster und bei Slow-Food e. V.

1969 Eintritt in die FDP und die Deutschen Jungdemokraten, 1977 Bundesvorsitzender der Jungdemokraten und Mitglied des FDP-Bundesvorstandes bis 1982, 1984 Eintritt in die SPD, seit 1993 Vorsitzender des Unterbezirks Münster, 1999 bis 2002 Mitglied des Rates der Stadt Münster,

Mitglied des Bundestages seit 2002; 2005-2014 Sprecher der Arbeitsgruppe Menschenrechte und humanitäre Hilfe der SPD-Fraktion, seit Januar 2014 Beauftragter der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe.


Kontakt

Christoph Strässer, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person


Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag

Ordentliches Mitglied

  • Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Stellvertretendes Mitglied

  • Unterausschuss für Zivile Krisenprävention, Konfliktbearbeitung und vernetztes Handeln


Veröffentlichungspflichtige Angaben

Individuelle Erläuterungen zu den veröffentlichungspflichtigen Angaben befinden sich auf der Homepage von Christoph Strässer


Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat

Rechtsanwälte König, Strässer & Partner GbR, Münster,

Rechtsanwalt

Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

Deutsches Institut für Menschenrechte e.V., Berlin,

Mitglied des Kuratoriums

Kneipp-Bund e.V., Bad Wörishofen,

Vorsitzender des Schiedsausschusses, ehrenamtlich

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.