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Bundestag erörtert EU-Menschenrechtsbericht

Der EU-Jahresbericht über Menschenrechte und Demokratie auf der Welt beschäftigt das Plenum des Deutschen Bundestages. Am Freitag, 19. Februar 2016, diskutieren die Abgeordneten in einer einstündigen Debatte ab voraussichtlich 10.45 Uhr über einen entsprechenden Bericht, den der Europäische Rat und der Rat der Europäischen Union für das Jahr 2014 vorgelegt haben (EU-Ratsdokument 9593/15).

Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.

Dialoge und Konsultationen

In dem Papier werden die weltweiten Bemühungen der EU, ihrer 139 Delegationen, sowie der Hohen Vertreterin, Federica Mogherini, und des EU-Sonderbeauftragten für Menschenrechte, Stavros Lambrinidis, geschildert, der Universalität der Menschenrechte überall in der Welt Geltung zu verschaffen.

Dem Bericht zufolge hat die EU im Jahre 2014 formale Menschenrechtsdialoge und -konsultationen mit 37 Partnerländern und regionalen Zusammenschlüssen abgehalten. Darüber hinaus hätten viele der 79 dem Cotonou-Abkommen angehörenden afrikanischen, karibischen und pazifischen Länder einen Dialog mit der EU geführt. Zum ersten Mal habe zudem ein Menschenrechtsdialog mit Myanmar (Birma) stattgefunden. 

Restriktionen und Schikanen

Der Bericht führt an, dass sich der Handlungsspielraum der Zivilgesellschaft in vielen Ländern verringern würde, Restriktionen gegen Nichtregierungsorganisationen zunehmen und Aktivisten schikaniert würden. Durch öffentliche Erklärungen ebenso wie im Rahmen ihrer bilateralen Beziehungen habe die EU Angriffe auf Journalisten und Blogger verurteilt. Das Europäische Instrument für weltweite Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) bleibe ein zentrales Finanzierungsinstrument zur Unterstützung von Organisationen der Zivilgesellschaft, die auf dem Gebiet der Menschenrechte tätig seien.

Anlässlich des zehnten.Jahrestags der Annahme der EU-Leitlinien zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern habe der Rat im Juni 2014 betont, wie wichtig insbesondere die Rolle der Frauen unter den Menschenrechtsverteidigern sowie derjenigen aus benachteiligten oder marginalisierten Gruppen ist. Es seien EU-Leitlinien zur Meinungsfreiheit – online und offline – angenommen worden, und im Dezember 2014 habe die Jahrestagung des Menschenrechtsforums EU-NRO stattgefunden, die dem Schutz und der Förderung der Meinungsfreiheit gewidmet gewesen sei und an der mehr als 200 Nichtregierungsorganisationen aus der ganzen Welt teilgenommen hätten. 

Kampf gegen Folter und Misshandlung

Im Gedenken an den 30. Jahrestag des Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe habe die EU ihre Bemühungen um die Verhütung und Abschaffung von Folter und Misshandlung fortgesetzt, heißt es im Bericht weiter. Im Rahmen des Dritten Ausschusses der Generalversammlung der Vereinten Nationen und im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen unterstützte die EU weiterhin uneingeschränkt das multilaterale Menschenrechtssystem, das eine entscheidende Rolle bei der Förderung und dem Schutz universeller Menschenrechtsnormen und -standards und bei der Überwachung ihrer Einhaltung spielt.

Die EU leiste einen Beitrag zur Förderung und zum Schutz der Rechte der Angehörigen von Minderheiten. Die EU setze sich zudem für den Schutz von Kindern vor Gewalt, Missbrauch, Ausbeutung und Vernachlässigung ein und habe für die nächsten sieben Jahre mehr als 100 Millionen Euro für die Geschlechtergleichstellung und das Wohlergehen von Kindern zugesagt, wozu auch konkrete Projekte zur Unterbindung von Genitalverstümmelung von Mädchen und Frauen sowie Kinder-, Früh- und Zwangsheiraten gehören würden. (ahe/16.02.2016)