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Berlin: (hib/JOH) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat mit Blick auf die 17 UN-Nachhaltigkeitsziele (SDGs), die auf dem Gipfel der Vereinten Nationen vom 25. bis 27 September in New York verabschiedet werden sollen, sechs Anträge unter anderem zu den Themen Gewässerschutz, Klimawandel und Siedlungspolitik vorgelegt. Über sie berät der Bundestag am Donnerstag, dem 24. September 2015, ab 9 Uhr in erster Lesung. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), die wie Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) zum Post 2015-Gipfel nach New York reisen wird, wird zu Beginn eine Regierungserklärung abgeben.
Die Umsetzung von Ziel 6 der UN-Nachhaltigkeitsagenda in Deutschland steht im Mittelpunkt des ersten Antrages (18/6050). Die Grünen fordern die Bundesregierung darin auf, Gewässer vor weiteren Belastungen zu schützen. So sollten unter anderem Stickstoff- und Phosphatfreisetzungen aus der Landwirtschaft auf eine ökologisch verträgliche Menge begrenzt sowie die Verunreinigung von Oberflächengewässern und Grundwasser durch Pestizide und Antibiotika verhindert werden. Außerdem verlangt die Fraktion ein konsequentes Verbot der Erdgasfördermethode Fracking, da die Verpressung von umweltschädlichen Chemikalien oder von belasteten Lagerstättenwässern nach Ansicht der Grünen eine direkte Gefahr für das Grundwasser darstellt.
Ein weiterer Antrag (18/6055) befasst sich mit dem UN-Nachhaltigkeitsziel 11, das beinhaltet, Städte und Siedlungen inklusiv, sicher, widerstandsfähig und nachhaltig zu machen. Die Grünen sehen die Bundesregierung in der Pflicht, "der zunehmenden sozialen und wirtschaftlichen Spaltung der Städte und Gemeinden" entgegenzuwirken, zum Beispiel durch die Schaffung von angemessenem und bezahlbarem Wohnraum, durch Investitionen in ein barrierefreies Umfeld und zugunsten sozialer Projekte und Unterstützungsstrukturen, die ein inklusives Zusammenleben ermöglichen. Ziel müsse es außerdem sein, den Gebäudebestand im Jahr 2050 klimaneutral zu machen und den Flächenverbrauch zu reduzieren.
Das UN-Nachhaltigkeitsziel 12, das für nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster steht, ist Gegenstand des dritten Antrags (18/6056). Hier fordert die Grünen-Fraktion unter anderem, dass die Bundesregierung sich für mehr Transparenz sowie für gesetzlich verbindliche, weitestgehend einheitliche Offenlegungspflichten für die gesamte Lieferkette einsetzt. Des Weiteren soll sie die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation, die international anerkannten Menschenrechtsabkommen sowie die Kernbestandteile der internationalen Umweltabkommen auch für Unternehmen verbindlich machen, sodass die Opfer bei Verstößen Entschädigungsansprüche geltend machen können.
Im 13. UN-Nachhaltigkeitsziel verpflichtet sich die Staatengemeinschaft, umgehend Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und seiner Auswirkungen zu ergreifen. In ihrem Antrag (18/6057) dazu verlangen die Grünen von der Bundesregierung, unverzüglich ein Klimaschutzgesetz zu verabschieden, das für die Sektoren Stromerzeugung, Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft und Kreislaufwirtschaft bis 2050 jährliche Reduktionsziele verbindlich festlegt und die Erreichung der Ziele absichert. Außerdem soll sie "jetzt" den nationalen Kohleausstieg einleiten und einen nationalen Mindestpreis für Kohledioxid (CO2) einführen, um das nationale Klimaschutzziel einer Emissionsminderung von minus 40 Prozent bis 2020 bezogen auf 1990 sicher zu erreichen.
Der fünfte Antrag (18/6058) widmet sich dem 14. UN-Nachhaltigkeitsziel, das die Staaten auffordert, Ozeane, Meere und Meeresressourcen im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung zu erhalten und zu nutzen. Die Grünen-Fraktion drängt darauf, die marinen Natura-2000-Gebiete zu ökologischen Vorranggebieten zu ernennen und einen ambitionierten Maßnahmenkatalog für die Umsetzung der Meeresstrategierahmenrichtlinie (MSRL) vorzulegen, der den guten Umweltzustand bis 2020 erreichen lässt. Auch soll Bundesregierung die weitere Vermüllung der Meere mit Plastik umgehend stoppen, die Überfischung beenden sowie der Ausbeutung von Bodenschätzen, Öl, Gas im Meer einen Riegel vorschieben beziehungsweise diese nach strengen ökologischen Kriterien reglementieren.
Das Ziel Nummer 15 ist Thema des sechsten Antrages (18/6059). Darin geht es um den Schutz von Landökosystemen wie Wäldern und Böden sowie der Artenvielfalt. Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung auf, die nationale Biodiversitätsstrategie "endlich umfassend und mit ganz konkreten Maßnahmen" in allen Politikbereichen umzusetzen, um die Zerstörung von natürlichen Ökosystemen und den Verlust der biologischen Vielfalt bis 2020 zu stoppen. Außerdem soll sie mindestens 2 Prozent der terrestrischen Fläche Deutschlands Wildnis sein lassen und sich dafür einsetzen, dass ausgewiesene Schutzgebiete konsequent rechtlich und faktisch gesichert werden. Überdies soll sie die Agrarpolitik neu ausrichten, um die Überdüngung zu stoppen, Pestizideinsatz und Bodenerosion zu minimieren und eine nachhaltige Nutzung der Ökosysteme ohne Einsatz von gentechnisch veränderten Pflanzen zu gewährleisten.
Die Anträge werden im Anschluss an die morgige Debatte an den federführenden Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit zur weiteren Beratung überwiesen. Die Grünen haben darüber hinaus elf weitere Anträge vorgelegt, für die jeweils andere Fachausschüsse zuständig sind.
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