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Berlin: (hib/PST) Die Pläne der EU-Kommission, den Zugang von Fahndungsbehörden der Mitgliedstaaten zu Justiz- und Polizeidaten wie etwa Strafregistereinträgen in anderen Mitgliedstaaten zu verbessern, sind noch in Arbeit. Darauf verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/7698) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/7484).
Unter anderem hatte Die Linke wissen wollen, was die Bundesregierung davon hält, dass das Europäische Strafregisterinformationssystem ECRIS "zukünftig auch (vermehrt) zur Kontrolle unerwünschter Migration genutzt werden sollte". Darauf antwortet die Bundesregierung, dass es sich nach den Vorschriften des jeweiligen nationalen Registerrechts richte, ob auch Straftaten im Zusammenhang mit Verstößen gegen das Aufenthaltsrecht in das Strafregister aufgenommen werden. Bei ECRIS handele es sich um einen reinen Austausch von Informationen aus den nationalen Registern.
Auf Fragen nach der Nutzung von ECRIS durch Bundesbehörden in den zurückliegenden Jahren verweist die Bundesregierung darauf, dass dazu keine Zahlen erhoben würden. Zum Vorschlag der EU-Kommission, ECRIS um eine spezielle Auskunftsfunktion zu Angehörigen von Drittstaaten zu erweitern, erklärt die Bundesregierung, dass dies auch nach ihrer Auffassung den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedsstaaten "effektiver ausgestalten würde".
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