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Berlin: (hib/STO) "Kommunikationsüberwachung bei Kontaktpersonen des NSU nach dem Untertauchen im Januar 1998" lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/7712). Darin erkundigt sich die Fraktion bei der Bundesregierung unter anderem danach, "zu welchen Personen des sogenannten Kerntrios des NSU, zu welchen Beschuldigten in allen Verfahren des Bundeskriminalamtes und der Generalbundesanwaltschaft gegen Mitglieder und Unterstützer des NSU, zu welchen direkten und indirekten Kontaktpersonen (...) eine Überwachung im Zeitraum vom 26. Januar 1998 bis 8. November 2011 der Finanztransaktionen auf einem Bankkonto beantragt beziehungsweise durchgeführt" wurde.
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