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Berlin: (hib/HLE) Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie befasst sich in einer öffentlichen Anhörung am Mittwoch, den 16. März, mit der Weiterentwicklung des Strommarktes. Die Anhörung beginnt um 11.00 Uhr im Europasaal 4.900 des Paul-Löbe-Hauses.
Grundlage der Anhörung ist der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Strommarktes (18/7317). Damit soll in der Phase des Übergangs, in der Anbieter erneuerbarer Energien mehr Verantwortung in der Stromversorgung übernehmen, Versorgungssicherheit gewährleistet werden. Um diese Versorgungssicherheit zu gewährleisten, will die Bundesregierung eine Kapazitätsreserve einführen. Dazu sollen Erzeugungskapazitäten außerhalb des Strommarkts vorgehalten und bei Bedarf eingesetzt werden. Die Reserve soll technologieneutral sein und wettbewerblich ausgeschrieben werden. Um gleichzeitig das nationale Klimaschutzziel für 2020 zu erreichen, sollen Braunkohlekraftwerke schrittweise aus dem Netz genommen und vorläufig stillgelegt werden. Sie sollen bis zu vier Jahre lang als Sicherheitsreserve dienen.
Außerdem geht es in der Anhörung um einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/7369). Darin wird gefordert, Kohlekraftwerke über die Einführung eines Kohlendioxid-Grenzwertes schrittweise stillzulegen. Die Abgeordneten verlangen, "die Logik am Strommarkt so umzudrehen, damit in Zukunft die Erneuerbaren Energien im Mittelpunkt stehen und die fossilen Energieträger sich nach der Verfügbarkeit von Sonne und Wind flexibel ausrichten müssen". Damit auch Strom geliefert wird, wenn die Sonne nicht scheint oder der Wind nicht weht, sollen hochflexible und klimafreundliche Backup-Kapazitäten wie Biomasse, Gas oder Nachfrageverschiebungen durch die Stromverbraucher einspringen. Sollten diese Schritte nicht ausreichen, soll ein ökologischer Flexibilitätsmarkt geschaffen werden. Das heißt, Kühlhäuser von großen Supermarktketten oder Unternehmen mit großen Rechenzentren könnten dann gegen eine Prämie in Teilen vorübergehend vom Netz gehen.
Als Sachverständige sind geladen: Katherina Reiche (Verband kommunaler Unternehmen), Professor Christoph Weber (Universität Duisburg-Essen - Lehrstuhl für Energiewirtschaft), Stefan-Jörg Göbel (EFET Deutschland - Verband deutscher Gas- und Stromhändler), Christoph Maurer (Consentec), Tobias Paulun (European Energy Exchange), Eva Hauser (Institut für ZukunftsEnergieSysteme) und Felix Christian Matthes (Öko-Institut).
Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses mit vollständigem Namen und Geburtsdatum per E-Mail (wirtschaftsausschuss@bundestag.de) anzumelden. Außerdem sind das Datum und das Thema der Anhörung anzugeben. Zur Sitzung muss das Personaldokument mitgebracht werden.
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