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Im Normalfall genügt die Mehrheit der abgegebenen Stimmen, wobei Enthaltungen nicht mitgezählt werden. Theoretisch könnte der Bundestag eine Entscheidung mit zwei Ja-Stimmen gegen eine Nein-Stimme bei sonstigen Enthaltungen treffen.
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Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages
/service/glossar/E/einf_mehr/245388
Stand: 18.03.2016