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Mit dieser Pauschale kann der Abgeordnete wissenschaftliche Mitarbeiter, Sekretäre und/oder Bürohilfskräfte in seinem Abgeordnetenbüro oder im Wahlkreis beschäftigen. Voraussetzung sind ordentliche Arbeitsverträge. Die Abrechnung erfolgt über die Bundestagsverwaltung. Was großzügig wirkt, relativiert sich, wenn man dem Bundestag, der Legislative, die über 25.000 Mitarbeiter gegenüber stellt, die im Ministerialapparat der Bundesregierung, der Exekutive, beschäftigt sind.
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Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages
/service/glossar/M/mitarb_pausch/245498
Stand: 18.03.2016