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Die Bundesregierung will mehr Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen. © pa/dpa-Themendienst
Am Donnerstag, 12. Mai 2016, wird der Bundestag ab etwa 13.30 Uhr 45 Minuten lang über die Neufassung des Behindertengleichstellungsgesetzes (18/7824) abschließend beraten. Dazu liegt eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (18/8428) vor. Bei einem zustimmendem Votum wird damit der Weg für mehr Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen geebnet. Kernstück des 2002 in Kraft getretenen Gesetzes ist die Herstellung von Barrierefreiheit in gestalteten Lebensbereichen. Zwar sei das Gesetz grundsätzlich geeignet, die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen im Bereich des öffentlichen Rechts und der Bundesverwaltung zu gewährleisten. In der Praxis gebe es jedoch teilweise „Unsicherheiten bei der Rechtsauslegung und Probleme bei der Rechtsanwendung“, begründet die Bundesregierung ihre Initiative.
Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Ziel der Novellierung des Gesetzes sei es, unter Berücksichtigung der von Deutschland ratifizierten UN-Behindertenrechtskonvention Rechtssicherheit zu schaffen, schreibt die Bundesregierung. Die Novellierung ziele insbesondere darauf, „bei der Herstellung von Barrierefreiheit sukzessive weiter voranzukommen“.
Dazu verpflichtet sich der Bund in den Bereichen seiner Zuständigkeit, die Barrierefreiheit zu verbessern. Unter anderem sollen Lücken im Recht der barrierefreien Kommunikation für Menschen mit geistigen Behinderungen geschlossen werden. Es soll zudem ein Schlichtungsverfahren eingeführt werden, das künftig Verbandsklagen, die sich gegen Träger öffentlicher Gewalt richten, vorgeschaltet ist und daneben auch für Einzelpersonen zur Verfügung stehen soll.
Die Opposition kritisiert den Entwurf als zu kurz gegriffen, weil er die private Wirtschaft nicht zu mehr Barrierefreiheit verpflichte und deshalb Restaurants, Kinos oder Geschäfte nach wie vor für viele behinderte Menschen nur schwer zugänglich seien und mit diesem Gesetz auch bleiben. Bündnis 90/Die Grünen (18/7877) und Die Linke (18/7874) haben deshalb eigene Anträge vorgelegt, die ebenfalls abgestimmt werden.
Namentlich abgestimmt wird über einen Änderungsantrag der Grünen (18/8432) und über einen Entschließungsantrag der Linken (18/8433) zum Behindertengleichstellungsgesetz. Die Grünen fordern unter anderem, dass auch die Privatwirtschaft zu mehr Barrierefreiheit verpflichtet werden soll. Die Linke fordert die Bundesregierung auf, Partizipation ernst zu nehmen und die Vorschläge der Verbände der Menschen mit Behinderung nicht nur anzuhören, sondern auch zu berücksichtigen. (che/11.05.2016)