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Die Regulierung der Finanzmärkte ist Gegenstand einer 90-minütigen Debatte des Bundestag am Freitag, 21. Oktober 2011, ab 9.20 Uhr. Sie findet im Anschluss an eine 20-minütige Regierungserklärung von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel (CDU) zum Europäischen Rat und zum Euro-Gipfel in Brüssel am Sonntag, 23. Oktober, statt. Die Aussprache zur Regierungserklärung wird verbunden mit der Debatte über die Regulierung der Finanzmärkte.
Deren Grundlage ist ein von CDU/CSU und FDP gemeinsam eingebrachter Antrag (17/6313). Die Bundesregierung wird darin aufgefordert, bei der effektiven Regulierung der Finanzmärkte weiterhin "konsequent und mit Augenmaß" vorzugehen und dauerhaft für ein stabileres und widerstandsfähigeres Finanzsystem zu sorgen.
Alle Reformvorhaben auf internationaler Ebene sollten zügig abgeschlossen werden. Besonders die Arbeiten der G20 und des Finanzstabilitätsrates als globales Frühwarnsystem zu systemrelevanten Instituten sowie zur Regulierung des Schattenbankensystems müssten weiter vorangetrieben werden. Ziel müsse es sein, "auf nationaler Ebene den Finanzmarkt krisenfest zu machen und auf europäischer wie globaler Ebene einen entscheidenden Beitrag für dauerhaft stabile Finanzmärte zu leisten".
Mit der Anhebung des Aufsichts- und Regulierungsstandards müsse verhindert werden, dass die Finanzmarktakteure Geschäftstätigkeiten in weniger oder gar nicht regulierte Bereiche auslagern, fordern die Fraktionen. Das betreffe nicht nur regionale Verlagerungen in "nicht-kooperative Jurisdiktionen", also Länder, in denen keine oder nur eine schwache Regulierung des Kapitalmarktes erfolge. Mehr Aufmerksamkeit müsse dem Schattenbankensektor gewidmet werden. Dazu zählen die Fraktionen die Aktivitäten von Zweckgesellschaften, Geldmarktfonds und Hedgefonds. Es müsse vermieden werden, das ein großer Teil der Geschäfte außerhalb des Bankensektors stattfinde "und in diesen Bereichen Risiken entstehen, denen gerade mit den umgesetzten Regulierungsmaßnahmen im Bankensektor entgegengewirkt wurde".
Zu den weiteren Forderungen gehört die Einführung einer europäischen Finanzmarktsteuer "zur Entlastung der nationalen Haushalte". Die Verwendung externer Ratings von sogenannten Ratingagenturen soll reduziert werden. Investoren müssten Risiken wieder stärker eigenverantwortlich einschätzen. Für Ratingagenturen sollen zivilrechtliche Haftungsregelungen eingeführt werden.
In einer Bilanz weisen CDU/CSU und FDP auf zahlreiche Maßnahmen hin, mit denen zukünftige Fehlentwicklungen vermieden werden sollen. Zu den zentralen Reformen gehörten die unter dem Begriff "Basel III" bekannten neuen Kapital- und Liquiditätsregeln für Banken. Die Regelungen, die in Deutschland vom 1. Januar 2013 an zur Anwendung kommen sollen, sollen die Verlusttragfähigkeit nicht nur jeder einzelnen Bank, sondern die Widerstandsfähigkeit des ganzen Bankensektors stärken.
Beide Fraktionen erinnern ferner an das Restrukturierungsgesetz. Mit Hilfe der neuen Regeln könnten systemisch relevante Banken entweder schonend restrukturiert oder abgewickelt werden. Die Finanzierung erfolge durch einen Fonds, der von Beiträgen der Banken gespeist werde. "Damit wird die Finanzwirtschaft erstmals für die Kosten zur Bewältigung einer Finanzkrise herangezogen", loben die Fraktionen. Der federführende Finanzausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung (17/7250) die Annahme des Antrags. (hle)