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Eine parlamentarische Besonderheit kann am Donnerstag, 18. Februar 2016, gegen 14.55 Uhr beobachtet werden. Die Opposition bringt im Plenum 45 Minuten lang zur Sprache, dass zwei ihrer Gesetzentwürfe im Rechtsausschuss ständig vertagt werden. Die Geschäftsordnung des Bundestages gibt ihnen diese Möglichkeit. Inhaltlich geht es um den von der Fraktion Die Linke eingebrachten Gesetzentwurf „zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts“ (18/8) und den Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen „zur Abschaffung des Eheverbots für gleichgeschlechtliche Paare“ (18/5098).
Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
In der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages heißt es in Paragraf 62 Absatz eins: „Die Ausschüsse sind zu baldiger Erledigung der ihnen überwiesenen Aufgaben verpflichtet.“ Im Absatz zwei folgt die Bestimmung, auf die sich die Oppositionsfraktionen jetzt berufen. Es heißt dort:
„Zehn Sitzungswochen nach Überweisung einer Vorlage können eine Fraktion oder fünf vom Hundert der Mitglieder des Bundestages verlangen, dass der Ausschuss durch den Vorsitzenden oder Berichterstatter dem Bundestag einen Bericht über den Stand der Beratungen erstattet. Wenn sie es verlangen, ist der Bericht auf die Tagesordnung des Bundestages zu setzen.“
Sowohl Linke als auch Grüne haben dies nun verlangt, woraufhin die Ausschussvorsitzende Renate Künast (Bündnis 90/Die Grünen) die geforderten Berichte (18/7257, 18/7375) vorgelegt und die Debatte darüber veranlasst hat. In den Berichten führt sie aus, dass die beiden Gesetzentwürfe jeweils vom Plenum in erster Lesung beraten und an den Rechtsausschuss überwiesen wurden, wo am 28. September 2015 eine öffentliche Anhörung von Sachverständigen dazu stattfand.
Da die Koalitionsfraktionen seitdem mehrfach mit der Begründung, es bestehe noch Beratungsbedarf, die Beschlussfassung des Rechtsausschusses vertagt hatten, entschieden sich die Oppositionsvertreter, von der selten genutzten Bestimmung der Geschäftsordnung Gebrauch zu machen. Hintergrund der Vertagung ist, dass es zwischen den beiden Koalitionsfraktionen unterschiedliche Positionen zum Gegenstand der Gesetzentwürfe gibt. (pst/08.02.2016)