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„Wir haben die E-Zigaretten reguliert, aber keinesfalls verboten.“ Das machte die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Maria Flachsbarth (CDU), am Montag, 11. April 2016, während der öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses unter Vorsitz von Kersten Steinke (Die Linke) deutlich. Jeder Erwachsene ab 18 Jahren dürfe weiterhin elektronische Zigaretten kaufen und konsumieren. Aus Verbraucherschutzgründen seien in Umsetzung von Artikel 20 der EU-Tabakrichtlinie unter anderem die Inhaltsstoffe reguliert und die Anforderungen an die Sicherheit der Produkte definiert worden, sagte Flachsbarth. Ziel sei es, den Einstieg in die E-Zigarette und damit in das Rauchen zu verhindern. Unter diesem Gesichtspunkt sei auch das Verbot von Aromastoffen zu verstehen. Niemand solle denken, „Erdbeere dampfen ist ungefährlich“.
Volkmar Stendel, Vorsitzender der Interessengemeinschaft E-Dampfen und Vertreter des Initiators einer Petition, die sich gegen Einschränkungen bei E-Dampfern richtet, bewertete dies anders. Man könne nicht Erwachsene drangsalieren, damit Jugendliche nicht rauchen. „Das entspricht nicht meinem Rechtsverständnis“, machte
Stendel bezweifelte auch die von der Staatssekretärin angeführte Gefahr des Einstiegs in das Rauchen. Seiner Ansicht nach bewegt sich die Zahl der Neueinsteiger „im einstelligen Prozentbereich“. In der deutlich überwiegenden Zahl seien es ehemalige Tabakraucher, die nun Dampfen und sich damit einem deutlich geringeren gesundheitlichen Risiko aussetzen würden.
Stendel forderte vor dem Petitionsausschuss, die Bundesregierung müsse sich bei der Regulierung auf das europarechtlich Notwendige beschränken und zugleich darauf hinwirken, dass das Potenzial dieses innovativen Produktes gewürdigt und dem Verbraucheranspruch gerecht werden könne. Die Einbeziehung von tabakfreien E-Dampfprodukten in das Tabakproduktegesetz nannte er „einen Schlag ins Gesicht derer, die die E-Dampfer nikotinfrei nutzen“.
Staatssekretärin Flachsbarth machte indes darauf aufmerksam, dass der Konsum nikotinhaltiger aber auch nikotinfreier E-Zigaretten „gesundheitlich nicht unbedenklich ist“. Die Gesetzgebung sei mit viel Augenmaß erfolgt, so die CDU-Politikerin. Sie sei zudem notwendig geworden, da der Bundesgerichtshof (BGH) den unregulierten Zustand im Bereich der E-Zigaretten als gesetzwidrig eingeschätzt hatte.
„Der gesamte Markt hätte zusammenbrechen können, wenn wir nicht mit unserer Regulierung gekommen werden“, sagte Flachsbarth. Aussagen Stendels, die Bundesregierung habe weitere Verschärfungen in der Schublade, die sie auf dem Verordnungswege am Parlament vorbei durchsetzen wollen, entgegnete sie, es gehe um eine „Eins-zu-eins-Umsetzung“ der Richtlinie. Weitergehende Reglungen könnten allenfalls den Bereich der Werbung für E-Zigaretten betreffen. (hau/11.04.2016)