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Mit den geplanten Neuregelungen zur Digitalisierung der Energiewende haben sich die Sachverständigen in einer Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie unter Vorsitz von Dr. Peter Ramsauer (CDU/CSU) am Mittwoch, 13. April 2016, grundsätzlich zufrieden gezeigt. Kritik kam allerdings von Verbraucherschützern, die in den geplanten technischen Vorgaben für intelligente Messsysteme ("Smart Meter") ein Einfallstor für eine kostenintensive Einbauverpflichtung für alle Haushalte sehen. Umstritten ist auch die Verwendung der Daten.
Ausdrücklich begrüßt wurde der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende (18/7555) von Dr. Peter Heuell, Vorstandsmitglied des Zentralverbandes der Elektrotechnik- und Elektronikindustrie. Nach seinen Angaben können Verbraucher mit intelligenten Messsystemen von den durch die Energiewende gesunkenen Strombörsenpreisen profitieren. Die intelligenten Systeme würden neue Tarife und Dienstleistungen ermöglichen und auch zu Energieeinsparungen von mindestens 1,5 Prozent führen. Auch die Netzausbaukosten könnten reduziert werden.
Tim Bagner (Deutscher Städtetag) erklärte in seiner Stellungnahme, die Digitalisierung mittels des Roll-outs von Smart-Metern und die Definition von einheitlichen und ambitionierten Datenschutzstandards seien eine wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Energiewende. Die Nutzung von intelligenten Zählern sei ein dringend notwendiger Schritt, um die umweltfreundliche Erzeugung von Energie und deren Nutzung in Industrie, im Verkehr und in den Haushalten auf intelligente Weise miteinander zu vernetzen, Energieeinsparpotenziale zu generieren und die Energieeffizienz deutlich zu steigern.
Bernd Kowalksi vom Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erklärte, mit seinen Roll-out-Vorgaben (Einbauverpflichtungen) sichere der Entwurf eine breite Verwendung des neuen Standards. Die Regelungen zur Datenkommunikation würden zentrale Datenschutzanforderungen umsetzen und seien auch transparent für Verbraucher. Laut Entwurf gelten als intelligente Messsysteme nur solche Systeme, die die Anforderungen des BSI erfüllen und vom BSI ein "Gütesiegel" erhalten haben.
Ein intelligentes Messsystem muss laut Gesetzentwurf "die zuverlässige Erhebung, Verarbeitung, Übermittlung, Protokollierung, Speicherung und Löschung von aus Messeinrichtungen stammenden Messwerten" gewährleisten. Verbrauchern sollen zum Beispiel Informationen über den tatsächlichen Energieverbrauch sowie Informationen über die tatsächliche Nutzungszeit bereitgestellt werden. Zu den Voraussetzungen für intelligente Messsysteme gehört auch die Gewährleistung einer sicheren Verbindung in Kommunikationsnetze, zum Beispiel um die Grenzen für den maximalen Eigenstromverbrauch für das Smart-Meter-Gateway und andere typischerweise an das intelligente Messsystem angebundene Komponenten einzuhalten.
Wie es zum Erfüllungsaufwand heißt, könnten durch die gesetzlichen Änderungen privaten Haushalten Kosten bis zu 100 Euro im Jahr entstehen. Allerdings würden diesen Mehrkosten auch Einsparpotenziale gegenüberstehen. Zudem gibt es klar definierte Preisobergrenzen. Bei Verbrauchern mit einem Jahresverbrauch bis 6.000 Kilowattstunden sei kein flächendeckender Pflichteinbau vorgesehen, heißt es weiter.
Die vorgeschlagenen Regelungen würden erhebliche volkswirtschaftliche Vorteile bieten und seien zielführend, ergänzte Boris Schucht vom Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz. Er begrüßte auch, dass die Übertragungsnetzbetreiber die Daten für die Bilanzkreisabrechnung direkt zur Verfügung gestellt bekämen.
Die genannten Preisobergrenzen für den Messstellenbetrieb würden die entstehenden Kosten nicht decken, kritisierte Martin Weyand vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). „Um die Wirtschaftlichkeit des Roll-outs sicherzustellen, muss es dabei bleiben, dass Verbraucher mit einem jährlichen Stromverbrauch über 6.000 kWh den Einbau intelligenter Messsysteme nicht ablehnen können“, forderte Weyand. Er lehnte auch eine Aufspaltung der Zuständigkeit für abrechnungsrelevante Daten ab. Die Verteilnetzbetreiber müssten weiterhin die Verantwortung für alle 43 Millionen Messstellen in Deutschland haben. Sie könnten das Datenmanagement leisten. Die Neuregelung sei nicht notwendig.
Die gesammelten Informationen würden aber ein „hohes Ausforschungsrisiko in Bezug auf die Lebensgewohnheiten der Betroffenen“ bergen, beklagte Peter Büttgen (Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit) in seiner Stellungnahme. „Da eine sekundengenaue Verbrauchserfassung mittels Smart Metern möglich ist, wird jede einzelne Aktivität punktuell und in Echtzeit erkennbar. Über den Tag ergibt sich somit ein Ablaufprotokoll, das wesentliche Informationen für ein Persönlichkeitsprofil enthält“, so Büttgen.
Für Johanna Kardel (Verbraucherzentrale Bundesverband) handelt es sich bei dem Gesetzentwurf um einen „ungerechtfertigten Eingriff in die Verbrauchersouveränität“. Trotz der weit verbreiteten Auffassung, dass intelligente Messsysteme auf Haushaltsebene nur einen geringen Nutzen stiften und keinen nennenswerten Beitrag zur Energiewende oder zur Netzdienlichkeit leisten würde, würden die Grundlagen für einen „full Roll-out“ für alle privaten Endverbraucher gelegt, heißt es in Kardels Stellungnahme. Ein Recht auf Zustimmung oder Ablehnung der Verbraucher sei nicht vorgesehen.
Auf ein anderes Problem machte Holger Loew (Bundesverband Erneuerbare Energien) aufmerksam: Danach werden durch das Gesetz Erzeugungsanlagen zum Einbau und zur Nutzung von Geräten verpflichtet, „die bisher nicht existieren, für die bis heute nicht einmal ein Anforderungskatalog vorliegt“. Es würden hohe Kosten für die Umrüstung und den Austausch von Wechselrichtern anfallen. (hle/13.04.2016)