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Die geplante Neufassung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) geht in die richtige Richtung, aber es gibt dennoch Grund zum Nachbessern. Zu diesem Fazit kamen die Sachverständigen in einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales unter Vorsitz von Kerstin Griese (SPD) am Montag, 25. April 2016. Gegenstand waren der Entwurf der Bundesregierung für eine Änderung des BGG (18/7824) sowie Anträge von Bündnis 90/Die Grünen (18/7877) und der Linken (18/7874), in denen sich beide Fraktionen für eine stärkere Verpflichtung der Privatwirtschaft zur Barrierefreiheit stark machen. Der Entwurf der Bundesregierung enthält zahlreiche Vorgaben zum barrierefreien Bauen und barrierefreien Informationsangeboten für den Bereich des öffentlichen Rechts und der Bundesverwaltung.
Elisabeth Fix vom Deutschen Caritasverband begrüßte, dass im künftigen BGG Regelungen zur "Leichten Sprache" aufgenommen werden sollen. Kritisch sei jedoch, dass das Gesetz sich zu stark auf die Belange von Menschen mit Sinnesbehinderungen konzentriere und die Belange der Menschen mit geistiger oder seelischer Beeinträchtigung nicht genügend berücksichtige, sagte Fix.
Torsten Mertins, Vertreter des Deutschen Landkreistages, begrüßte das geplante Schlichtungsverfahren. Dieses soll künftig Verbandsklagen, die sich gegen einen Träger öffentlicher Gewalt richten, vorgeschaltet werden und auch für Einzelpersonen zur Verfügung stehen. Ihm fehle allerdings eine realistische Finanzierungseinschätzung für die Umsetzung der Vorgaben zur "Leichten Sprache", so Mertins.
Andreas Bethke vom Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband kritisierte den Gesetzentwurf vor allem mit Blick auf die fehlende Verpflichtung der Privatwirtschaft. Es sei eine gesetzliche Regelung nötig, die gewerbsmäßige Anbieter von Produkten und Dienstleistungen im Internet dazu verpflichte, ihre Angebote so zu gestalten, dass sie grundsätzlich für alle Menschen nutzbar seien, merkte Bethke an.
Ähnlich argumentierte Volker Sieger vom Sozialverband VdK Deutschland. Er bezeichnete den Entwurf als „Spartengesetz“ für öffentliche Träger. Das Instrument der Zielvereinbarung tauge nicht dazu, Barrierefreiheit auch im Privatsektor durchzusetzen, sagte er. Positiv bewertet wurde dieses Instrument dagegen von Robert Richard, Vertreter des Arbeits- und Sozialministeriums Sachsen-Anhalt. Zielvereinbarungen könnten durchaus Impulse bei der Entwicklung von Barrierefreiheit auch bei den Privaten auslösen, sagte er.
Klaus-Peter Wegge vom Siemens-Kompetenzzentrum für behindertengerechte Technologien, nannte es begrüßenswert, wenn das BGG neben der Zielvereinbarung auch eine Selbsterklärung der Unternehmen in Bezug auf die Konformität von Produkten und Dienstleistungen zu anerkannten Normen der Barrierefreiheit ermöglichen würde. (che/25.04.2016)