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Tourismus/Ausschuss- 02.12.2015
Berlin: (hib/wid) Seit dem 1. November können Kommunen und Landkreise Bundesmittel für den Ausbau digitaler Breitbandnetze beantragen. Wie Mitarbeiter des zuständigen "Breitbandbüros des Bundes" dem Tourismusausschuss am Mittwoch berichteten, sind im ersten Monat 13 entsprechende Anträge eingegangen. Das privat betriebene Breitbandbüro ist mit derzeit 17 Beschäftigten ein "Kompetenzzentrum" des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur, das Bürgern und öffentlicher Hand als Anlaufstelle für Beratung und Information zur Verfügung steht. Es entstand im Jahr 2010, damals noch unter dem Dach des Bundeswirtschaftsministeriums.
Die Bundesregierung will bis 2018 in ganz Deutschland einen schnellen Internetzugang gewährleisten. Das bedeutet den flächendeckenden Ausbau von Breitbandnetzen mit einer Leistung von mindestens 50 Megabits pro Sekunde. Derzeit liegt der Versorgungsgrad bei 68,7 Prozent mit allerdings erheblichen regionalen Unterschieden. Die Städte sind zu durchschnittlich 85,3 Prozent mit schnellem Internetzugang ausgestattete, ländliche Räume zu lediglich 26,1 Prozent. Im Bundesländervergleich liegen die drei Stadtstaaten an der Spitze, die westdeutschen Flächenländer befinden sich im Mittelfeld, Schlusslichter sind Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt.
Der Bund will den Breitbandausbau mit zwei Milliarden Euro fördern zuzüglich 700 Millionen als Soforthilfe für die Länder. Eine entsprechende Richtlinie gibt es seit dem vergangenen Oktober. Als förderungswürdig gelten sogenannte "weiße NGA-Flecken", wobei das Kürzel "NGA" für "Next Generation Access" steht. Gemeint sind Regionen, in denen es keine Breitbandversorgung gibt, und auch keine Aussicht besteht, dass private Anbieter in den nächsten drei Jahren unter marktwirtschaftlichen Bedingungen, also ohne Beihilfe der öffentlichen Hand, solche Netze zur Verfügung stellen.
In diesen Fällen können Beratungsleistungen bis zum Preis von 50.000 Euro zu 100 Prozent gefördert werden. Für die einzelnen Ausbauprojekte liegt die Förderquote in der Regel bei 50 Prozent, doch können wirtschaftlich schwache Kommunen Bundeszuschüsse von bis zu 70 Prozent der Investitionssumme erhalten. Die maximale Förderung für ein Projekt beträgt 15 Millionen Euro. Die betroffenen Gebietskörperschaften müssen einen Eigenanteil von mindestens zehn Prozent aufbringen. Allerdings sollen die Förderprogramme so ausgestaltet werden, dass durch die Kombination von Bundes- und Landeszuschüssen eine bis zu 90-prozentige Subventionsquote erreicht werden kann.
Denkbar sind dabei zwei Modelle der Kooperation von öffentlicher Hand und privaten Anbietern. Ein Unternehmen kann sich auf mindestens sieben Jahre verpflichten, Netzausbau, Netzbetrieb und das Angebot von Internetdiensten sicherzustellen. Die jährlich anfallende "Wirtschaftlichkeitslücke" zwischen Investitionen und Ertrag wird dann aus öffentlichen Mitteln aufgefüllt. In der anderen Variante bauen Landkreise oder Kommunen die Netze aus, die dann auch in öffentlichem Besitz bleiben, während private Anbieter für Netzbetrieb und Dienste sorgen.
Das Breitbandbüro erfreut sich eines mäßigen, doch immerhin steigenden Zuspruchs. Im Jahr 2014 organisierte es 21 Informationsveranstaltungen für kommunale Mitarbeiter. In diesem Jahr waren es bisher 31, für das erste Quartal 2016 sind bereits 17 geplant.