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Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Kleine Anfrage- 25.04.2016
Berlin: (hib/JOH) Die Zahlungen Deutschlands für die offizielle Entwicklungszusammenarbeit sind Gegenstand einer Kleinen Anfrage (18/8164) der Fraktion Die Linke. Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung wissen, in welchem Jahr sie das Ziel, 0,7 Prozent des Bruttonationaleinkommens für Entwicklungszusammenarbeit ("ODA-Quote") aufzuwenden, erreichen will. Weitere Fragen befassen sich vor allem mit der Anrechnung einzelner Leistungen auf die ODA-Quote, etwa die Kosten für die Unterbringung von Flüchtlingen in Deutschland und Schuldenerlässe, die auf Exportkreditversicherungen ("Hermesdeckungen") zurückgehen.
Nach Auffassung der Linksfraktion wird die jetzige ODA-Quote von 0,42 Prozent nur unter Anrechnung von Ausgaben erreicht, deren entwicklungspolitischer Nutzen "zumindest fragwürdig" ist. So widerspreche die Anrechnung der im Inland entstandenen Kosten für Flüchtlinge dem ursprünglichen Ziel, mit ODA-Geldern die wirtschaftliche Entwicklung und die Lebensbedingungen der Menschen in Entwicklungsländern zu fördern beziehungsweise zu verbessern.