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Auswärtiges/Kleine Anfrage- 04.05.2016
Berlin: (hib/AHE) Nach dem "EU-Türkei-Abkommen zur Migrationsbekämpfung" erkundigt sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/8205). Kern des Abkommens sei die Verpflichtung der Türkei, "die rasche Rückführung aller Migranten zu akzeptieren, die keinen internationalen Schutz benötigen und von der Türkei aus nach Griechenland einreisen, und alle in türkischen Gewässern aufgegriffenen irregulären Migranten zurückzunehmen". Für jeden auf diesem Weg zurückgewiesenen Syrer solle dem Abkommen nach ein anderer Syrer legal aus der Türkei in die EU einreisen können, schreiben die Abgeordneten. Staatsangehörige anderer Länder würden von dieser Regelung ausgenommen. Darüber hinaus erhalte die Türkei im Gegenzug bis 2018 bis zu sechs Milliarden Euro, das Versprechen, noch 2016 eine Visa-Liberalisierung umzusetzen sowie die Eröffnung neuer Kapitel in den Beitrittsverhandlungen mit der EU. Die Türkei solle außerdem zukünftig als Türwächter der EU fungieren und die Einreise in die EU über die Ägäis verhindern.
Die Bundesregierung soll unter anderem darlegen, wie sie die Vereinbarkeit des Abkommens mit der Europäischen Menschenrechtskonvention, dem EU-Recht, dem Völkerrecht und der Genfer Flüchtlingskonvention bewertet. Zudem fragen die Abgeordneten, ob die Bundesregierung die Türkei als sicheren Herkunftsstaat einstufen wolle und ob ihr Fälle bekannt seien, bei denen die Türkei syrische Flüchtlinge nach Syrien abgeschoben hätte.