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Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort- 06.05.2016
Berlin: (hib/AHE) Eine Aufnahme der regulären Entwicklungszusammenarbeit mit Eritrea ist nach Angaben der Bundesregierung derzeit nicht geplant. "Punktuelle und zielgerichtete Maßnahmen vermögen aber Fluchtursachen zu bekämpfen und damit Migrationsdruck zu verringern", heißt es in der Antwort (18/8216) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/8012). Deutschland könne Unterstützung leisten bei der Schaffung von besseren Perspektiven für die eritreische Jugend und der Bekämpfung von Fluchtursachen vor Ort. "Zentraler Ansatzpunkt ist hier die Schaffung von Beschäftigungsangeboten jenseits des Nationalen Dienstes, etwa durch eine Unterstützung im Bereich beruflicher Bildung und Beschäftigungsförderung und damit einer Verbesserung der Lebensumstände vor Ort." Die Bundesregierung erwarte dabei eine glaubhafte Kooperationsbereitschaft Eritreas und binde die Zusammenarbeit gemeinsam mit der EU an Fortschritte in Bereichen wie Menschenrechte, Nationaler Dienst, Bekämpfung des Menschenhandels und Schutz der Opfer.
Bei Gesprächen von Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU) im Rahmen einer Reise nach Eritrea seien Ende 2015 weder konkrete Mittel fest zugesagt noch in Aussicht gestellt, sondern Grundprinzipien der Zusammenarbeit vereinbart worden. "Ein erstes Kooperationsvorhaben im Bereich beruflicher Bildung wird in Kürze geprüft werden."