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Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Antwort- 09.05.2016
Berlin: (hib/SCR) Die Vorsorgewerte sowie die zulässigen Werte für die jährlichen Frachten für Quecksilber in der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung sollen modifiziert werden. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (18/8292) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/8144) zur Quecksilberbelastung der Böden in Deutschland hervor. Demnach wird die Verordnung derzeit überarbeitet.
In Hinblick auf Kohlekraftwerke geht die Bundesregierung davon aus, dass strengere Grenzwerte wie in den USA keinen höheren Schutz der menschlichen Gesundheit bewirken würden. Die durch Grenzwertveränderungen erreichbare Verminderung von Quecksilber in der Umwelt sei in Relation zur gesamten Quecksilberemission marginal. "Insoweit ist ein höherer Schutz der menschlichen Gesundheit nur durch globale Verminderung der Quecksilber-Einträge zu erwarten", heißt es in der Antwort.