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Wirtschaft und Energie/Antwort- 12.05.2016
Berlin: (hib/HLE) Seit dem Jahr 2011 bis einschließlich 20. April 2016 wurden insgesamt 40.213 sogenannte Nullbescheide erteilt. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/8364) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/8177) erläutert, dienen Nullbescheide grundsätzlich der Bestätigung des Nichtbestehens einer Genehmigungspflicht bei Exporten. "In der Regel handelt es sich dabei um sogenannte Absicherungsanträge, die das Interesse der Unternehmen widerspiegeln, sich rechtlich abzusichern", schreibt die Regierung. Weiter geht aus der Antwort hervor, dass im vergangenen Jahr 545 Nullbescheide für Ausfuhren in die Volksrepublik China mit einem Gesamtwert von 228,6 Millionen Euro erteilt wurden. 5.7117 Nullbescheide betrafen Lieferungen in den Iran mit einem Volumen von rund 1,4 Milliarden Euro. Für Lieferungen nach Saudi-Arabien wurden 53 Nullbescheide erteilt (16,7 Millionen Euro).