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Debatte über Arbeit für behinderte Menschen

Bei 6,5 Prozent lag im März die Arbeitslosenquote in Deutschland. Der Arbeitsmarkt befindet sich anhaltend im Aufschwung. An der Personengruppe der Menschen mit Behinderungen geht diese Entwicklung jedoch vorbei. Laut der Bundesagentur für Arbeit (BA) lag die Arbeitslosenquote von Menschen mit Schwerbehinderung bei 13,9 Prozent und damit mehr als doppelt so hoch wie bei Menschen ohne Behinderung. Die Linksfraktion sieht angesichts dessen Handlungsbedarf, wie aus einem Antrag (18/5227, 18/8118) hervorgeht, über den der Bundestag am Donnerstag, 28. April 2016, im Anschluss an die um 15.20 Uhr beginnende 45-minütige Debatte abstimmen wird.

Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.

Umfassendes Gesetzesscreening gefordert 

Darin wird ein umfassendes Gesetzesscreening gefordert. Die Bundesregierung, so die Linksfraktion, müsse Gesetzentwürfe, Verordnungen und Regelungen auf den Weg bringen, die einen Politikwechsel gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention einleiten, um behinderten Menschen ein selbstbestimmtes Leben durch eigene Berufstätigkeit zu ermöglichen.

Des Weiteren muss aus Sicht der Abgeordneten ein beschäftigungspolitisches Rahmenprogramm aufgelegt werden, „das schrittweise Bedingungen für eine inklusive Arbeitswelt für alle schafft“.

„Werkstätten umgestalten“ 

Das System der Beschäftigungspflicht und der Ausgleichsabgabe soll nach den Vorstellungen der Linksfraktion umgestaltet werden - die Beschäftigungsquote soll in einem ersten Schritt wieder auf sechs Prozent und die Ausgleichsabgabe deutlich angehoben werden. Gefordert wird auch die Umgestaltung der Werkstätten, die Stärkung der Schwerbehindertenvertretungen in den Betrieben und eine bessere Beratung und Vermittlung von arbeitslosen behinderten Menschen.

Bei einer Expertenanhörung Mitte Februar erfuhr die Vorlage Zuspruch und Ablehnung zugleich. Zustimmung kam unter anderen vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) der sich ebenfalls für die Anhebung der Ausgleichsabgabe aussprach. Die in dem Antrag enthaltene Forderung nach Schaffung eines Haushaltstitels „Inklusive Arbeit und Beschäftigung“ im zuständigen Arbeitsministerium stieß auf Unterstützung der Bundesarbeitsgemeinschaft Integrationsfirmen.

„Antrag listet alle ungelösten Probleme auf“ 

Die Einzelsachverständige Barbara Vieweg sprach sich vollumfänglich für den Antrag der Linksfraktion aus. Er liste alle wesentlichen Themen und ungelösten Probleme für den gleichberechtigten Zugang behinderter Menschen zum Arbeitsmarkt fundiert auf, sagte sie.

Keine Unterstützung fand die Vorlage durch die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). Der Antrag gehe in die falsche Richtung. Regulierung und Bestrafung seien keine Maßnahmen, die zu einer besseren Kooperation bei der Inklusion führten. Eine Erhöhung der Beschäftigungspflicht und der Ausgleichsabgabe führe dazu, dass die Wirtschaft die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung als mit Druck, Zwang und Nachteilen verbunden empfinde, hieß es von der BDA.

„Nicht immer ein geeigneter Bewerber verfügbar“ 

Aus Sicht der Bundesagentur für Arbeit ist die geforderte Umgestaltung des Systems der Beschäftigungspflicht und der Ausgleichsabgabe unter anderem deshalb nicht notwendig, weil sich die Zahl der bei Arbeitgebern mit 20 oder mehr Arbeitsplätzen beschäftigten schwerbehinderten Menschen erhöht habe. Zudem stehe je nach regionaler Arbeitsmarktlage nicht immer ein geeigneter schwerbehinderter Bewerber zur Verfügung, gaben Vertreter der BA zu bedenken.

Im zuständigen Ausschuss für Arbeit und Soziales fand die Initiative zum Abschluss der Beratungen keine Mehrheit. Die mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen von Linksfraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verabschiedete Beschlussvorlage (18/8118) empfiehlt die Ablehnung des Antrags. (hau/26.04.2016)