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„Mehr Zeitsouveränität am Arbeitsplatz“

Mehr Zeitsouveränität, damit Arbeit gut ins Leben passt“ – so haben Bündnis 90/Die Grünen einen Antrag (18/8241) überschrieben, der am Donnerstag, 28. April 2016, ab etwa 10.25 Uhr Thema einer 85-minütigen ersten Beratung im Plenum des Bundestages ist. Die Zeit sei reif für eine neue Arbeitszeitkultur, denn die Ansprüche an Arbeit und Leben wandelten sich, schreiben die Grünen. Viele Beschäftigte forderte heute mehr Zeitsouveränität, um Erwerbsarbeit und private Anforderungen besser unter einen Hut zu bekommen. So benötigten Beschäftigte Zeit gemeinsam mit den Kindern oder um sich um die alten Eltern kümmern zu können. Zugleich wollten sie ihr Arbeitspensum schaffen, ohne ständig zu hetzen. Auch gebe es viele Menschen, die gerne mehr arbeiten würden.

Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.

„Vollzeit-Korridor mit Wahlarbeitszeiten schaffen“

In ihrem Antrag fordert die Fraktion die Bundesregierung daher auf, gesetzliche Rahmenbedingungen zu entwickeln, die dafür sorgen, dass Beschäftigte mehr Arbeitszeitsouveränität erhalten. So sollten die Beschäftigten mehr Mitsprache über den Umfang, die Lage und den Ort ihrer Erwerbstätigkeit erhalten.

Vorgeschlagen wird, im Teilzeit- und Befristungsgesetz einen Vollzeit-Korridor mit Wahlarbeitszeiten zu schaffen. Im Bereich von 30 bis 40 Stunden pro Woche könnten Beschäftigte dadurch unter Einhaltung von Ankündigungsfristen ihren Arbeitszeitumfang nach oben oder unten anpassen. Diese Arbeitszeitwünsche sollten nur aus dringenden betrieblichen Gründen zurückgewiesen werden können.

Rückkehrrecht auf den früheren Stundenumfang

Der Rechtsanspruch auf Teilzeit solle um ein Rückkehrrecht auf den früheren Stundenumfang ergänzt werden, was durch die Befristung der Teilzeitphase erreicht werden könne. Beschäftigte sollten in Abstimmung mit dem Arbeitgeber Lage und Ort ihrer Arbeit mitgestalten können, wenn dem keine betrieblichen Gründe entgegenstehen. Die Nutzung von Homeoffice solle als Ergänzung zum Büroarbeitsplatz erleichtert werden.

Betriebs- und Personalräte sollen die Möglichkeit erhalten, eine Betriebsvereinbarung zu Vereinbarkeitsfragen und für mehr Zeitsouveränität bei der Lage der Arbeitszeit und beim Arbeitsort von der Geschäftsführung zu verlangen, um „passgenau Lösungen“ finden zu können, heißt es in dem Antrag weiter.

„Mehr Lebensqualität ermöglichen“

Zeitsouveränität dürfe nicht zu Überforderung, psychischen Belastungen und unbezahlter Mehrarbeit führen, sondern müsse mehr Lebensqualität ermöglichen, betont die Fraktion. Urlaubstage, an denen berufliche Tätigkeiten erledigt werden müssen, sollten nicht auf den Jahresurlaub angerechnet werden. Vorgeschlagen wird darüber hinaus, die Dauer und eine Entgrenzung der Lage der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit im Arbeitsvertrag verbindlich festzuschreiben.

Die Zeit, die Beschäftigte für die Arbeit abrufbereit sind, dürfe das Anderthalbfache der vereinbarten Wochenarbeitszeit nicht übersteigen. Bei Arbeit auf Abruf solle sich die Entgeltfortzahlung bei Krankheit und an Feiertagen an dem orientieren, was die Beschäftigten in den vorangegangenen drei Monaten durchschnittlich verdient haben. Schließlich solle bei Schichtarbeit ein freiwilliger Schichttausch ermöglicht werden, wenn keine betrieblichen Gründe dagegen sprechen. (vom/27.04.2016)