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Von der Wiege bis zur Bahre – Formulare, Formulare, heißt ein bekannter Spottreim. Bei den Steuererklärungen der Bundesbürger soll das Formulardickicht gelichtet werden. Die Bundesregierung will das Besteuerungsverfahren vereinfachen mit dem Ziel, dass die Steuerzahler den unvermeidbaren Kontakt mit dem Finanzamt möglichst oft elektronisch abwickeln können. Auch Belege soll nicht mehr in jedem Fall vorgelegt werden müssen.
Diese Neuregelung und noch einiges mehr sieht der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens (18/7457) vor, über den der Deutsche Bundestag am Donnerstag, 12. Mai 2016, ab etwa 15.30 Uhr rund 45 Minuten debattieren und dann auf der Grundlage einer Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (18/8434) abstimmen wird. Zudem liegt ein Bericht des Haushaltsausschusses vor (18/8345).
Die Sitzung wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Ein wesentlicher Punkt des Gesetzesvorhabens ist die Änderung von Abgabefristen. Steuerpflichtige, die von Steuerberatern beraten werden, bekommen zwei Monate mehr Zeit zur Abgabe ihrer Erklärung. Die Jahressteuererklärung muss künftig am 28. Februar des Zweitfolgejahres vorliegen. Damit werde den beratenden Berufen mehr Zeit gegeben und außerdem für kontinuierlichere Auslastung der Berater und ihrer Mitarbeiter gesorgt.
Steuerpflichtige, die ihre Erklärung mit erheblicher Verspätung abgeben, müssen mit einem Verspätungszuschlag rechnen. Der Zuschlag ist festzusetzen, wenn die Steuererklärung nicht binnen 14 Monaten nach Ablauf des Besteuerungsjahres abgegeben wurde. Dabei ist es unerheblich, ob die Erklärung persönlich oder mit Hilfe eines Beraters erstellt wurde. Der Verspätungszuschlag beträgt je nach Fall mindestens zehn beziehungsweise mindestens 50 Euro für jeden angefangenen Monat der eingetretenen Verspätung.
Die heutige Pflicht zur Vorlage von Belegen beim Finanzamt soll weitgehend entfallen. Aus der Belegvorlagepflicht werde eine Belegvorhaltepflicht, heißt es im Gesetzentwurf. Die Steuerpflichtigen müssen allerdings damit rechnen, dass die von ihnen vorgehaltenen Belege von den Finanzbehörden angefordert werden können. Dies betrifft besonders Spendenquittungen.
"Der Erhalt einer Zuwendungsbestätigung ist zwar nach wie vor Voraussetzung der steuerlichen Berücksichtigung der Zuwendung, die Zuwendungsbestätigung muss aber nicht mehr mit der Steuererklärung eingereicht werden", heißt es in dem Entwurf. Der Steuerpflichtige müsse die Bescheinigung erst auf Anforderung vorlegen. Mit Einwilligung des Steuerpflichtigen könne sogar ganz auf die Belegvorhaltepflicht verzichtet werden, wenn der Zuwendungsempfänger die erhaltene Zuwendung direkt an die Finanzverwaltung melde.
Mit den Maßnahmen solle der Aufwand für die Erstellung der Steuererklärungen verringert, die Anwenderfreundlichkeit von Elster (Elektronische Steuererklärung) erhöht und die automationsgestützte Verarbeitung der Steuererklärung auf Seiten der Finanzverwaltung erleichtert werden.
Damit könnten personelle Ressourcen auf die wirklich prüfungsbedürftigen Fälle konzentriert werden erwartet die Bundesregierung. Außerdem soll der Schriftverkehr weiter auf elektronische Verkehrswege umgestellt werden. So sollen sich Steuerpflichtige ihren Steuerbescheid über das Elster-Portal herunterladen können.
Der Bundestag stimmt auch über einen Entschließungsantrag der Grünen (18/8436) ab, in dem die Bundesregierung unter anderem aufgefordert wird, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit nicht zur Grundlage bei der Steuerveranlagung zu machen. (hle/12.05.2016)