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Um die Bekämpfung von Fluchtursachen geht es im Bundestag in einer einstündigen Debatte am Donnerstag, 12. Mai 2016, ab circa 10.05 Uhr. Zur Diskussion stehen ein Antrag der Fraktionen von CDU/CSU und SPD (18/8393), der Fluchtursachen bekämpfen und die Aufnahmestaaten um Syrien sowie Libyen stärken will, sowie Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die von der Bundesregierung mehr Engagement zur Lösung des Westsahara-Konfliktes fordern (18/8247) und die interministerielle Zusammenarbeit bei der Bewältigung der Fluchtkrise in Drittstaaten verbessern wollen (18/6772). Zum zweiten Antrag hat der Menschenrechtsausschuss eine Beschlussempfehlung vorgelegt (18/8430).
Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Erst im Oktober 2015 habe die Bundesregierung festgelegt, dass die Ressortverantwortung im Lenkungsausschuss „Bewältigung der Flüchtlingslage“ im Bereich „Internationale Migrations- und Fluchtursachen“ zwischen dem Auswärtigen Amt (AA) und dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) geteilt werde, schreiben die Abgeordneten. Das AA sei demnach zuständig für die Bereiche Stabilisierung, Zivile Krisenprävention und Humanitäre Hilfe, während das BMZ für Übergangshilfe und Entwicklungszusammenarbeit verantwortlich zeichne.
Damit würden, wenn auch viel zu spät, „endlich eine zentrale und ressortübergreifende Koordinierung der Herausforderungen versucht“. In der Vergangenheit habe die Koordinierung zwischen den verschiedenen Politikfeldern in großen Teilen versagt. „Besonders deutlich wird das in der aktuellen Krise, insbesondere beim Übergang zwischen Humanitärer Hilfe, Übergangshilfe und Entwicklungszusammenarbeit“, schreiben die Grünen.
Die Bundesregierung wird unter anderem aufgefordert, die Abstimmung zwischen dem BMZ und dem AA zu stärken und alle bestehenden Instrumente, insbesondere bei der Zusammenarbeit im Bereich des Übergangs von der humanitären Hilfe zur langfristigen Entwicklungszusammenarbeit besser aufeinander abzustimmen.
Zudem soll sie auf Regierungsebene eine Task Force von AA und BMZ zur Unterstützung von Drittstaaten bei der humanitären Bewältigung der Fluchtkrise einrichten. Zudem solle das BMZ transparenter darstellen, wie die Mittel für die Übergangshilfe und die Sonderinitiativen genau eingesetzt werden.
In ihrem Antrag zur Lösung des Westsahara-Konfliktes fordern die Grünen die Bundesregierung auf nicht nur „die völkerrechtswidrige Verwaltung der Westsahara durch Marokko“ nicht anzuerkennen, sondern sich auch im Rahmen der EU und der Vereinten Nationen stärker als bisher für eine dauerhafte Lösung des Konflikts und für eine zeitnahe und konstruktive Umsetzung eines freien und demokratischen und von den Vereinten Nationen organisierten und überwachten Referendums einzusetzen. Die Abgeordneten erwarten zudem, dass die Bundesregierung nicht Partei ergreife in der Berufungsverhandlung, die Marokko gegen ein Urteil des Europäischen Gerichts vom 15. Dezember 2016 führe.
Hintergrund ist ein Handelsabkommen, das die EU 2012 mit Marokko abgeschlossen hatte und das im Dezember 2015 vom Gericht der Europäischen Union verworfen worden ist, da es Produkte aus dem Gebiet der Westsahara einschloss. Die EU-Kommission habe gegen das Urteil Berufung eingelegt. Die Grünen kritisieren unter anderem, dass Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière (CDU) Marokko im Februar 2016 im Namen der Bundesregierung Unterstützung bei der Berufung gegen dieses Urteil zugesagt habe. (ahe/11.05.2016)