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Mehr Barrierefreiheit in Einrichtungen des Bundes


Der Bund wird noch barrierefreier. Den Grundstein dafür legte der Bundestag am Donnerstag, 12. Mai 2016, indem er dem Gesetzentwurf der Bundesregierung für eine Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (18/7824, 18/8434, 18/8435) mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen zustimmte. Die Fraktion Die Linke enthielt sich, Bündnis 90/Die Grünen stimmten gegen den Entwurf. Die Opposition kritisiert den Entwurf als zu kurz gegriffen, weil er die private Wirtschaft nicht zu mehr Barrierefreiheit verpflichte und deshalb Restaurants, Kinos oder Geschäfte nach wie vor für viele behinderte Menschen nur schwer zugänglich seien. Bündnis 90/Die Grünen (18/7877) und Die Linke (18/7874) hatten deshalb eigene Anträge vorgelegt, die jedoch keine Mehrheit fanden.

Schlichtungsverfahren wird eingeführt

Ziel der Novellierung des Gesetzes sei es, unter Berücksichtigung der von Deutschland ratifizierten UN-Behindertenrechtskonvention, Rechtssicherheit zu schaffen. Sie ziele insbesondere darauf, „bei der Herstellung von Barrierefreiheit sukzessive weiter voranzukommen“, schreibt die Bundesregierung. Dazu verpflichtet sich der Bund in den Bereichen seiner Zuständigkeit, die Barrierefreiheit zu verbessern.

Unter anderem sollen Lücken im Recht der barrierefreien Kommunikation für Menschen mit geistigen Behinderungen geschlossen werden. Es soll zudem ein Schlichtungsverfahren eingeführt werden, das künftig Verbandsklagen, die sich gegen Träger öffentlicher Gewalt richten, vorgeschaltet ist und daneben auch für Einzelpersonen zur Verfügung stehen soll.

Regierung: Wir sind schon weit gekommen

Andrea Nahles (SPD), Bundesministerin für Arbeit und Soziales, sagte mit Verweis auf die Kritiker: „Mit dem Gesetz gehen wir voran, und es wird nicht das einzige bleiben. Sicher, einigen geht es nicht weit genug, aber wir sind schon weit gekommen.“ Dass Behindertengleichstellungsgesetz symbolisiere einen „echten Fortschritt“, resümierte Nahles.

Auch sie hätte sich gewünscht, im Bereich des privaten Sektors weiter voranzukommen, dies sei noch nicht gelungen. Umso wichtiger sei es nun, dass der Bund mit gutem Beispiel vorangehe, betonte die Ministerin.

Linke: Diskriminierung hört nicht auf

Katrin Werner (Die Linke) kritisierte, dass die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen durch diesen Entwurf nicht aufhöre.

„Er geht an der Lebensrealität der Menschen mit Behinderungen vorbei, denn das Leben der Menschen spielt sich nicht in Bundesbehörden ab, sondern in Arztpraxen, Kinos, Wohnungen. Und genau diese Barrierefreiheit regeln Sie nicht“, warf Werner der Bundesregierung vor.

CDU/CSU: Bundesbehörden nicht abwerten

Uwe Schummer (CDU/CSU) zeigte sich überzeugt, dass die Neuregelung eine Stahlkraft besitzt, die über das Gesetz hinausgeht. Es sei falsch, die Bundesbehörden so abzuwerten, als seien diese nicht wichtig.

„Ist die Bundesagentur für Arbeit, ist die Rentenkasse nicht wichtig?“, fragte er. Und weiter: „Wir wollen überzeugen. Und wir können von den Privaten nur etwas verlangen, wenn wir als Bund vorangehen.“

Grüne: Von Mutlosigkeit geprägt

Corinna Rüffer (Bündnis 90/Die Grünen) erinnerte an die Geburtsstunde des Behindertengleichstellungsgesetzes vor zwölf Jahren und appellierte an die Bundesregierung: „Sie hätten jetzt die Möglichkeit, einen neuen Meilenstein zu schaffen.“

Stattdessen sei der nun vorgelegte Entwurf von Mutlosigkeit geprägt, der zudem von Fachverbänden kritisiert werde. „Barrierefreiheit ist doch kein Thema, das auf Bundesbehörden beschränkt sein darf“, sagte Rüffer.

SPD: Deutlicher Fortschritt

Kerstin Tack (SPD) lobte dagegen die Änderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes als „deutlichen Fortschritt“. Dass nun behördliche Bescheide endlich in Leichter Sprache zugänglich gemacht werden sollen, sei doch ein „Riesenschritt. Ich weiß nicht, warum man das ablehnt“, so Tack.

Mit der geplanten Schlichtungsstelle werde es außerdem für Menschen mit Behinderungen viel einfacher, sich gegen unzureichende barrierefreie Zugänge zu wehren, betonte die Sozialdemokratin.

Oppositionsinitiativen abgelehnt

Einen Änderungsantrag der Grünen (18/8432) zum Gesetzentwurf lehnte der Bundestag in namentlicher Abstimmung mit 451 gegen 121 Stimmen bei einer Enthaltung ab. Die Grünen hatten unter anderem gefordert, dass auch die Privatwirtschaft zu mehr Barrierefreiheit verpflichtet werden soll.

Mit 448 Nein-Stimmen bei 120 Ja-Stimmen scheiterte auch Die Linke mit einem Entschließungsantrag zum Gesetzentwurf (18/8433). Die Fraktion hatte die Bundesregierung aufgefordert, Partizipation ernst zu nehmen und die Vorschläge der Verbände der Menschen mit Behinderung nicht nur anzuhören, sondern auch zu berücksichtigen. (che/12.05.2016)