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Berlin: (hib/TVW) Die Fraktion Die Linke setzt sich für eine Lockerung der rechtlichen Voraussetzungen für eine Substitutionsbehandlung Opiat-Abhängiger mit Diamorphin ein. Sie fordert die Bundesregierung auf, die fachlich-medizinischen Festlegungen aus der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung (BtMVV) zu streichen und der Selbstverwaltung zu übergeben. Dies betreffe, wie die Linke in einem Antrag (17/12825) ausführt, insbesondere die Festlegung des Behandlungsziels, die Therapievoraussetzungen für Patienten sowie die Regelungen zum Beikonsum. Stattdessen soll der allgemein anerkannte Stand der medizinischen Wissenschaft als maßgebend definiert werden.
Nach Auffassung der Abgeordneten ist die Substitutionstherapie nachweislich die effektivste Methode, um die negativen gesundheitlichen und sozialen Folgen der Opiat-Abhängigkeit zu bekämpfen. Für einen langfristigen Therapieerfolg sei Abstinenz wünschenswert, aber nicht erforderlich. „Trotzdem ist sie als primäres Behandlungsziel in der BtMVV vorgeschrieben“, schreiben die Abgeordneten. „Das Abstinenz-Dogma“ verhindert nach Auffassung der Linken „medizinisch sinnvolle Behandlungen und treibt die behandelnden Ärzte an den Rand der Illegalität“. Entsprechend prekär sei die Lage bei der Diamorphin-Substitution. Während sich die Zahl der Patienten in den letzten zehn Jahren fast verdoppelt habe, stagniere die Zahl der substituierenden Ärzte, kritisieren die Abgeordneten.
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