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Berlin: (hib/STO) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will „Kontoeröffnungen für Flüchtlinge ermöglichen“. In einem Antrag (18/905) verweisen die Abgeordneten darauf, dass ausländische Staatsangehörige, deren Aufenthalt in Deutschland geduldet ist, kein Konto eröffnen könnten, da sie meist nur im Besitz einer Duldungsbescheinigung seien. Die wenigsten der Geduldeten könnten ihre Identität durch einen gültigen amtlichen Ausweis mit Lichtbild belegen, wie es das Geldwäschegesetz (GWG) verlange. Lege in Deutschland ein Mensch mit einer ausländerrechtlichen Duldung die Bescheinigung einer Bank mit dem Formular zur Kontoeröffnung vor, müsse dieser Antrag aufgrund der Bestimmungen des GWG abgelehnt werden.
„Die Folgen eines Lebens ohne Konto sind dramatisch, denn für die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ist die Existenz eines Kontos notwendig“, heißt es in der Vorlage weiter. Daher soll das Bundesinnenministerium nach dem Willen der Fraktion per Rechtsverordnung bestimmen, dass Duldungsbescheinigungen gemäß Paragraf 60a des Aufenthaltsgesetzes „geeignete Dokumente zur Überprüfung der Identität im Sinne des GWG sind“.
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