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Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung nimmt nicht näher Stellung zu Pressemeldungen, wonach der Bundesnachrichtendienst (BND) die Türkei ausspähen soll. Eine „umfassende Beantwortung“ einer entsprechenden Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/2467) sei „aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht möglich, da hier das Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung das Informationsinteresse des Deutschen Bundestages überwiegt“, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (18/2599). Diese artikuliere ihren Informationsbedarf an den BND im Wege eines „Auftragsprofils der Bundesregierung“. Ein Bekanntwerden der Auftragsinhalte und der vorangegangenen Abstimmungsprozesse würde dazu führen, dass Dritte mittelbar Einfluss auf die künftige Auftragsgestaltung der Bundesregierung gegenüber dem BND haben würden, was einem „Mitregieren Dritter“ gleich käme.
Die Linksfraktion hatte sich unter anderem auf Presseberichte berufen, nach denen die Türkei in einem noch gültigen Auftragsprofil der Bundesregierung aus dem Jahr 2009 als offizielles Aufklärungsziel geführt werde. Angeblich werde die Türkei schon seit 1976 vom BND gezielt ausgespäht. Zur Frage, ob die in der NSA-Affäre getätigte Aussage von Bundeskanzlerin Angela Merkel, „Ausspähen unter Freunden, das geht gar nicht“, für die Bundesregierung weiterhin Gültigkeit habe und inwiefern sie die Türkei als „Freund“ beziehungsweise befreundetes Land betrachte, heißt es in der Antwort: „Die Bundesregierung beabsichtigt, die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und der Türkei weiter zu vertiefen, einschließlich einer engen strategischen Zusammenarbeit in außen- und sicherheitspolitischen Fragen.“
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