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Berlin: (hib/MIK) Zum Gesetzentwurf der Bundesregierung eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Energie- und Klimafonds“ (18/2443) wird der Haushaltsausschuss am Montag, 13. Oktober 2014, eine öffentliche Anhörung durchführen.
Mit dem Gesetzentwurf soll die Ermächtigung geschaffen werden, dem Energie- und Klimafonds jährlich einen Zuschuss aus dem Bundeshaushalt nach Maßgabe des jährlichen Haushaltsgesetzes zu gewähren. Laut Gesetzentwurf betragen die jährlichen Maximalmehrausgaben im kommenden Jahr 781 Millionen Euro, 2016 höchstens 848,5 Millionen Euro und 2017 maximal 826 Millionen Euro. 2018 könnten es danach bis zu 836 Millionen Euro sein. Damit soll die Finanzierung von notwendigen Programmausgaben für die beschleunigte Energiewende gesichert werden.
Als Sachverständige hat der Ausschuss geladen: Maria Krautzberger, Umweltbundesamt, Damian Ludewig, Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft, Felix Christian Matthes, Öko-Institut, Christian Noll, Deutsche Unternehmensinitiative für Energieeffizienz , Professor Marc Ringel, Hochschule für Wirtschaft und Umwelt und Christine Wörlen, arepo consult.
Das Hearing beginnt um 15 Uhr im Paul-Löbe-Haus, Europasaal E 400 und soll gegen 17 Uhr beendet sein. Interessierte Zuhörer werden gebeten, sich beim Ausschuss unter haushaltsausschuss@bundestag.de mit Namen, Vornamen und Geburtsdatum anzumelden.
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