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Berlin: (hib/JBB) Die Bundesregierung will das Protokoll Nr. 15 vom 24. Juni 2013 zur Änderung der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten ratifizieren. Dazu hat sie einen entsprechenden Gesetzentwurf (18/2847) vorgelegt. Mit dem Gesetz sollen die innerstaatlichen Voraussetzungen für die Ratifikation des Protokolls geschaffen werden. Es sieht Änderungen der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten vor, „die zur Erhaltung der Arbeitsfähigkeit des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte beitragen sollen“. Dessen Arbeitsbelastung sei „kritisch hoch“, schreibt die Regierung.
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