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Berlin: (hib/CHE) Kurzzeitig Beschäftigte sollen einen vollständigen Zugang zur Arbeitslosenversicherung erhalten. Das verlangt die Fraktion Die Linke in einem Antrag (18/2786), der am Donnerstag in erster Lesung vom Bundestag beraten wird. Die Abgeordneten schreiben, dass 14 Prozent von knapp 30 Millionen sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern nur Beschäftigungsverhältnisse hätten, die kürzer als zehn Wochen dauern. Viele der davon Betroffenen seien nicht durch die Arbeitslosenversicherung abgesichert. Auch die Zahl derjenigen, die von einer Sonderregelung für Kurzzeitbeschäftigte im Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) profitieren und Arbeitslosengeld I bekommen, sei mit bis zu 242 Fällen jährlich viel zu gering, so die Kritik der Fraktion. Außerdem laufe diese Sonderregelung Ende des Jahres aus. Deshalb verlangt Die Linke einen Gesetzentwurf, der unter anderem die Rahmenfrist in Paragraf 143 SGB III, innerhalb derer Anwartschaften für den Bezug von Arbeitslosengeld I erfüllt werden müssen, von zwei auf drei Jahre anhebt. Außerdem soll die Anwartschaft in Paragraf 142 Absatz 1 SGB III generell auf sechs Monate verkürzt werden. Nach Versicherungsverhältnissen von insgesamt mindestens sechs Monaten soll für drei Monate Anspruch auf Arbeitslosengeld I bestehen, für Versicherungsverhältnisse von insgesamt acht Monaten soll dieser Anspruch auf vier Monate erhöht werden und bei einer zehnmonatigen Versicherungspflicht soll es einen Anspruch auf fünf Monate Arbeitslosengeld I geben, fordert Die Linke.
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