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Berlin: (hib/HLE) Bevor kein bestandskräftiges Baurecht für die Neckartalüberquerung vorliegt, soll weder ein Vergabeverfahren für eine konventionelle Realisierung noch ein ÖPP-Ausschreibungsverfahren durch Zuschlag beendet und der Bau begonnen werden. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/2757) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/2653). Die öffentlich-private Partnerschaft sei dabei eine Beschaffungsvariante, heißt es in der Antwort weiter.
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