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Berlin: (hib/SCR) Die CO2-Regulierung von Pkw ist Gegenstand einer Antwort der Bundesregierung (18/6836) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/6598). Die Fragesteller hatten sich vor dem Hintergrund, dass der reale CO2-Ausstoß von Pkw meist über dem in Testverfahren ermittelten liege, unter anderem nach der Reform der Testverfahren erkundigt.
Die Bundesregierung verweist darauf, dass aktuell die Globale Technische Regelung Nr.15 (Worldwide harmonized Light vehicles Test Procedure (WLTP)) erarbeitet werde. Sie soll die Reproduzierbarkeit und die Realitätsnähe der Werte im Vergleich zu aktuellen Verfahren verbessern. Nach Angaben der Bundesregierung wird beim WLTP beispielsweise der Neue Europäische Fahrzyklus durch einen dynamischen Fahrzyklus (WLTC) ersetzt. Dieser berücksichtige dann auch fahrzeugspezifische Schaltpunkte und auf realen Fahrstatistiken beruhe. Zudem soll nach der WLTP nicht mehr nur ein CO2-Wert für eine ganze Fahrzeugfamilie errechnet werden, sondern ein fahrzeugspezifischer Wert, der jeweils Masse, Reifenrollwiderstand und aerodynamische Aspekte berücksichtige.
Ein neues Testverfahren auf WLTP-Basis werde dann auch zur einer Anpassung der CO2-Grenzwerte für Neuwagen im Jahr 2020/2021 (bisher: 95 g CO2/km) führen, antwortet die Bundesregierung auf eine entsprechende Frage der Grünen. "Der nominelle Zielwert und das Prüfverfahren bilden eine Einheit", heißt es in der Antwort zur Begründung. Auch zukünftig festzusetzende Zielwerte müssten das jeweilige Prüfverfahren berücksichtigen. Die Bundesregierung gibt zudem an, dass sie sich auf Grundlage der Verordnung (EG) Nr.443/2009, geändert durch Verordnung (EU) Nr. 333/2014, für die Festlegung eines "post 2020-Zielwertes"einsetze.
In Hinblick auf das "Aktionsprogramm Klimaschutz 2020" betont die Bundesregierung, dass der Unterschied zwischen gemessenem und tatsächlichem CO2-Ausstoß von Pkw bereits in den Quantifizierung der Maßnahmen berücksichtigt sei. Auswirkungen auf das Programm ergäben sich daher nicht.
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