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Berlin: (hib/STO) Um den "Einsatz von mobilen Röntgenfahrzeugen" geht es in der Antwort der Bundesregierung (18/6886) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/6721). Wie die Regierung darin ausführt, verwendet die Zollverwaltung "im Bereich der mobilen Röntgendetektion zwei verschiedene Anlagentypen, die in beiden Fällen die konventionelle Röntgentechnik (Durchleuchtung eines Objekts mittels Röntgenstrahlung) nutzen". Die Bundespolizei und das Bundeskriminalamt haben laut Vorlage keine mobile Röntgenfahrzeuge in ihrer Ausstattung und setzen diese Technik auch nicht ein. Auch beim Bundesamt für Verfassungsschutz, im Bundesnachrichtendienst sowie bei der Bundeswehr und beim Militärischen Abschirmdienst werden den Angaben zufolge keine mobilen Röntgenfahrzeuge eingesetzt.
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