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Berlin: (hib/PK) Die vermeintliche Wertminderung eines Autos durch erhöhte Abgaswerte wie im Fall von Volkswagen kann nach Aussage der Bundesregierung "nicht im Rahmen einer Einkunftsart als Betriebsausgabe oder Werbungskosten geltend gemacht werden". Für Steuerpflichtige seien "abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit den Anschaffungskosten vermindert um die Absetzungen für Abnutzungen anzusetzen", heißt es in der Antwort (18/7126) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (18/6923) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Sei der Teilwert aufgrund einer voraussichtlich dauernden Wertminderung niedriger, so könne dieser angesetzt werden. Da der VW-Konzern jedoch angekündigt habe, dass alle von dem Abgasskandal betroffenen Fahrzeuge nachgebessert würden und der Mangel damit behoben werde, handele es sich, wenn überhaupt objektiv eine Wertminderung dargestellt werden könne, nur um einen vorübergehenden Sachverhalt. Aus dem selben Grund komme auch eine Absetzung für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung nicht in Betracht.
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