Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > 12
Berlin: (hib/PST) Die Bundesregierung hat die in der Koalitionsvereinbarung niedergeschriebene Absicht bekräftigt, das im März 2013 verabschiedete Leistungsschutzrecht für Presseverleger "hinsichtlich der Erreichung seiner Ziele" zu evaluieren. In ihrer Antwort (18/7095) auf eine Kleine Anfrage (18/6853) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wollte sie sich aber nicht festlegen, wann sie diese Evaluation vornimmt. Sie "behält sich vor, den dafür geeigneten Zeitpunkt zu bestimmen", schreibt die Bundesregierung, und beobachte bis dahin die Anwendung des Leistungsschutzrechts in der Praxis.
Auch unterwegs aktuell informiert mit der kostenlosen App "Deutscher Bundestag" und unter m.bundestag.de.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentsnachrichten
Verantwortlich: Jörg Biallas
Redaktion: Alexander Heinrich, Claudia Heine, Michael Klein, Claus Peter Kosfeld, Hans Krump, Hans-Jürgen Leersch, Johanna Metz, Sören Christian Reimer, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein