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Berlin: (hib/EIS) Die flächengebundenen Agrarzahlungen führen weder zur Erhöhung der Bodenpreise noch wird der Ausschluss kleiner und mittlerer Betriebe vom Bodenmarkt befördert. Das geht aus einer Antwort (18/3656) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/3472) hervor. Dazu wird angemerkt, dass kleine und mittlere Betriebe je Hektar höhere Direktzahlungen als größere Betriebe erhalten, sodass sich durch die Gewährung von Direktzahlungen unter sonst gleichen Bedingungen die Möglichkeiten kleiner und mittlerer Betriebe auf dem Bodenmarkt verbessern. Zudem werde in diesem Jahr durch die Einführung der Umverteilungsprämie im Vergleich zum bisherigen Instrument der Modulation die Verteilung der ausgezahlten Direktzahlungen auf die Betriebsinhaber zugunsten der kleinen und mittleren Betriebe bis zu einer Größenordnung von etwa 95 Hektar verbessert. Profitieren würden demnach Landwirtschaftsbetriebe in der Gruppe der Betriebe von 20 bis 60 Hektar. In ihrer Antwort listet die Bundesregierung außerdem die Verteilung des Gesamtwerts der Zahlungsansprüche von über 5,7 Milliarden Euro an die zum Stichtag 31. Dezember 2013 registrierten 320 013 Betriebsinhaber auf und gibt zudem Auskunft über geleistete Zahlungen an Unternehmen wie Südzucker, Tönnies, Ferrero, Vion, Rheinmetall, EON, RWE und KTG.
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